Wirtschaft

VW-Aktie: Nach Whistleblower-Hinweisen – Justiz weist Benachteiligungsklage gegen Volkswagen ab

Herber Rückschlag für zwei ehemalige VW-Mitarbeiter im Millionenpoker mit ihrem Ex-Arbeitgeber: Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat die Schadensersatzforderungen der beiden Kläger auch in zweiter Instanz abgewiesen. Insgesamt ging es in dem Verfahren um rund 7,5 Millionen Euro. Die Kläger fühlten sich nach Hinweisen auf interne Missstände vom Autobauer systematisch benachteiligt und bei Beförderungen übergangen – die Richter sahen dafür jedoch keine ausreichenden Beweise.
29.05.2026 15:46
Lesezeit: 1 min
VW-Aktie: Nach Whistleblower-Hinweisen – Justiz weist Benachteiligungsklage gegen Volkswagen ab
Zwei Ex-VW-Manager forderten 7,5 Millionen Euro Schadensersatz nach Hinweisen auf Missstände. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen wies die Klagen ab (Foto: dpa). Foto: Sina Schuldt

Gericht sieht keine Belege für Repressalien

Die beiden hätten nicht hinreichend darlegen können, dass ihnen tatsächlich eine Beförderung zugestanden hätte und zu Unrecht verwehrt worden sei, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Sie bestätigte damit die Urteile des Arbeitsgerichts Braunschweig. Dieses hatte die Klagen der beiden im vergangenen Juni abgewiesen. Einen Schaden, der auf Repressalien zurückzuführen sei, hätten die beiden nicht darlegen können, so das Gericht damals.

Hinweise auf vermeintliche Missstände

Die beiden Mitglieder des oberen Managementkreises von VW fühlten sich unter Druck gesetzt und benachteiligt, nachdem sie erst intern und später auch extern über vermeintliche Missstände berichtet hatten. Laut Gericht ging es dabei um möglicherweise gesundheitsgefährdende Schadstoffe in Hochdächern zweier Modelle von VW Nutzfahrzeugen. Die VW-Manager berufen sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz und forderten von VW Schadenersatz und Schmerzensgeld.

VW begrüßte das Urteil. Das Unternehmen fühle sich in seiner Ansicht bestätigt. Das Vorgehen der Kläger sei "im Hinblick auf das Hinweisgeberschutzgesetz zumindest zweifelhaft, wenn nicht gar rechtsmissbräuchlich", sagte ein Vertreter der VW-Rechtsabteilung direkt nach der Urteilsverkündung im Gesichtssaal. "Insofern begrüßen wir die Entscheidung."

Volkswagen hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Es habe zu keinem Zeitpunkt Repressalien gegeben, hieß es. Und es habe auch keine Gesundheitsgefahr durch Ausdünstungen aus den monierten Bauteilen gegeben. VW hat den beiden Managern inzwischen gekündigt. Auch dagegen wehren sich die beiden vor Gericht.

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