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Hohe Nebenkostenabrechnung 2024? Wie Sie am besten darauf reagieren sollten

Viele Haushalte müssen in diesem Jahr deutlich mehr für Heizung und Betriebskosten zahlen. Was Sie jetzt zur Nebenkostenabrechnung 2024 wissen sollten und welche Rechte Mieter haben.
14.08.2025 12:28
Lesezeit: 5 min

Nebenkostenabrechnung 2024: Darum sind die Nebenkosten gestiegen

Für viele Mieterinnen und Mieter ist die Nebenkostenabrechnung in diesem Jahr eine teure Überraschung. Gestiegenen Energiepreise, CO₂-Bepreisung und neue gesetzliche Vorgaben haben die Nachforderungen für 2024 vielerorts kräftig ansteigen lassen. Laut Zahlen des Abrechnungsdienstleisters Ista kosteten Heizung und Warmwasser für eine 70-Quadratmeter-Wohnung im Schnitt 1.055 Euro. Das entspricht einem Preisanstieg von 27 Prozent gegenüber den Heiz- und Warmwasserkosten des Jahres 2023.

Nach dem Höhepunkt der Energiekrise Ende 2022 hatte die Bundesregierung unter dem damaligen Kanzler Scholz (SPD) mehrere zeitlich befristete Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Dazu gehörten die Gas- und Strompreisbremsen, die ab Januar 2023 galten.

Gedeckelt wurde unter anderem der Arbeitspreis für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Die gesetzliche Grundlage bildeten das Energiepreisbremsengesetz (EnPG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG). Beide Maßnahmen liefen Ende 2023 aus. Auch für die reduzierte Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme, eingeführt im Oktober 2022, gilt seit April 2024 wieder der volle Steuersatz von 19 Prozent. Viele Versorger hatten die Erhöhung unmittelbar an die Haushalte weitergegeben.

Hinzu kam zum Jahresbeginn 2024 eine weitere Anhebung des CO₂-Preises im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. Der Preis je Tonne CO₂ stieg von 45 auf 55 Euro. Auch diese Kosten legen die Energieversorger auf die Endkunden um. Zusätzliche Unsicherheit bringt der anhaltende Streit um die Stromsteuer. Zwar waren insbesondere für den Mittelstand und Haushalte gezielte Entlastungen in Aussicht gestellt worden, bislang jedoch ohne konkrete Umsetzung.

Fernwärme besonders teuer

Besonders Fernwärmekunden müssen derzeit tief in die Tasche greifen, zeigt die ista-Berechnung: In vielen Fällen stiegen die Kosten um mehr als ein Viertel. Für eine 70-Quadratmeter-Wohnung summierten sich Heizung und Warmwasser im Jahr 2024 auf durchschnittlich 1.055 Euro, das sind rund 225 Euro mehr als im Vorjahr. „Viele Menschen haben fälschlicherweise den Eindruck, dass sich die Lage an den Energiemärkten entspannt hat. Dieser Eindruck trügt, wie die Analyse unserer Daten zeigt“, warnt ista-CEO Hagen Lessing. Vor allem der Wegfall der Energiepreisbremsen und die Rückkehr zum vollen Mehrwertsteuersatz hätten die Preise für Fernwärme stark ansteigen lassen.

Das kritisiert auch Florian Munder, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Diese Monopolstellung nutzen manche Anbieter aus, das treibt die Preise“, so Munder im Gespräch mit t-online. Der vzbv fordert deshalb eine bundesweite Preisaufsicht und einen Preisdeckel für Fernwärme, orientiert an den Betriebskosten einer modernen Wärmepumpe.

Neue Gesetze und Modernisierungen schlagen durch

Auch bauliche Maßnahmen wirken sich auf die aktuelle Nebenkostenabrechnung aus. Seit 2024 sind Eigentümer verpflichtet, bestimmte energetische Mindeststandards für Wohngebäude einzuhalten, etwa durch bessere Dämmung, effizientere Heizungen oder den Austausch alter Fenster. Diese Investitionen gelten als „modernisierende Instandhaltung“ und dürfen laut § 559 BGB in Teilen auf die Mieter umgelegt werden.

Konkret heißt das: Vermieter können jährlich bis zu acht Prozent der Modernisierungskosten über einen Zuschlag auf die Miete refinanzieren. Zwar verbessert sich dadurch langfristig die Energieeffizienz, in der Praxis steigen jedoch zunächst die monatlichen Belastungen, sowohl bei der Kaltmiete als auch in Form höherer Nebenkosten.

Hohe Nebenkostenabrechnung 2024: Was Mieter jetzt tun können

Fehlerhafte Abrechnungen sind keine Seltenheit. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) ist etwa jede zweite Nebenkostenabrechnung fehlerhaft, häufig durch formale Mängel, unzulässige Umlagen oder Rechenfehler. Doch wer gezielt prüft, kann Forderungen abwehren und sich finanzielle Spielräume schaffen.

Nebenkostenabrechnung richtig prüfen

Eine gründliche Prüfung beginnt mit dem Vergleich zur Vorjahresabrechnung. Weicht die Gesamtsumme erheblich ab, ohne dass sich Verbrauch oder Energiepreise entsprechend verändert haben, sollte man nach Ursachen suchen.

Zunächst muss die Abrechnung die formellen Mindestangaben enthalten: Name und Anschrift des Absenders, die genaue Bezeichnung des Objekts, den Abrechnungszeitraum, den Nutzungszeitraum sowie eine vollständige Auflistung aller Kostenarten samt Umlageschlüssel. Fehlt eine dieser Angaben, liegt laut Verbraucherzentrale keine formell ordnungsgemäße Abrechnung vor und eine Zahlungspflicht entfällt in diesem Fall.

Im nächsten Schritt gilt es, die angegebenen Zählerstände mit eigenen Ablesewerten oder Ableseprotokollen abzugleichen. Bei Fernwärme- oder Gasabrechnungen sollte geprüft werden, ob Tarife oder Verbrauchswerte nachvollziehbar dokumentiert sind. Auch einzelne Kostenarten wie Hausstrom, Grundsteuer, Gebäudereinigung oder Versicherungen müssen separat und transparent aufgelistet sein. Der verwendete Umlageschlüssel, also die Verteilung der Kosten auf einzelne Mietparteien, muss den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Bei Änderungen besteht eine Dokumentationspflicht.

Florian Munder vom Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert in diesem Zusammenhang, dass viele Mieter zwar über Nachzahlungen klagen, aber ihr Recht auf Belegeinsicht nicht wahrnehmen. Diese sei aber „entscheidend, um überhöhte oder nicht nachvollziehbare Kosten abzuwehren“, so Munder in einer vzbv-Mitteilung. Mieter haben Anspruch darauf, alle Originalbelege, Abrechnungen der Versorger und Verträge einzusehen, notfalls mit Kopien. Vermieter dürfen dies nicht mit Verweis auf Datenschutz verweigern.

Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen, aber rechtssicher

Wer den Verdacht auf fehlerhafte oder unzulässige Kostenpositionen hat, sollte innerhalb der vom Vermieter gesetzten Frist Widerspruch einlegen. Dieser sollte schriftlich, sachlich und begründet erfolgen, idealerweise per Einwurfeinschreiben. Die Verbraucherzentralen bieten dazu Musterbriefe für preisgebundenen und preisfreien Wohnraum an.

Wichtig ist, dass der Widerspruch keine pauschale Ablehnung ist, sondern konkrete Anhaltspunkte enthält, zum Beispiel den Verweis auf eine fehlerhafte Umlage, fehlende Belege oder eine auffällige Kostensteigerung ohne erkennbaren Grund.

Gleichzeitig sollte Belegeinsicht gefordert und ein Zurückbehaltungsrecht erklärt werden: „Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass bis zur Ausübung der Rechnungsprüfung ein Zurückbehaltungsrecht (§§ 273, 242 BGB) an einer möglichen Nachzahlung geltend gemacht wird.“ Solange keine Belegeinsicht gewährt wird, dürfen Mieter sowohl die Nachforderung als auch laufende Vorauszahlungen zurückhalten. Diese Rechtsauffassung wurde vom Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt.

Unterstützung und rechtlicher Beistand

Wer sich bei der Prüfung unsicher ist oder rechtliche Hilfe benöigt, kann sich an örtliche Mietervereine oder die Verbraucherzentrale wenden. Dort beraten Fachleute zur Rechtmäßigkeit einzelner Kostenpositionen und unterstützen beim Verfassen des Widerspruchs. In komplexeren Fällen ist auch eine Prüfung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt möglich, etwa mit einem Beratungshilfeschein, der beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden kann.

Auch die Dokumentation ist wichtig. Das heißt, Mieter sollten sämtliche Schreiben, Belegforderungen, Reaktionen des Vermieters sowie Zahlungsfristen aufbewahren. Denn nur wer nachweisen kann, dass Widerspruch eingelegt und Belege angefordert wurden, hat bei einer möglichen juristischen Auseinandersetzung tatsächlich gute Karten.

Zahlungspflicht anerkannt: Diese Wege bleiben

Ist die Abrechnung formal korrekt und der Betrag tatsächlich fällig, bleibt vielen Mietern nur noch der Versuch, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Alexander Steinfeldt von der Berliner Beratungsgesellschaft co2online, die im Auftrag des Bundes seit Jahren Verbraucher beim Energiesparen unterstützt, rät in solchen Fällen zum direkten Gespräch mit dem Vermieter. „Wer sich meldet, sein Problem schildert und signalisiert, dass er zahlen will, kann möglicherweise eine Ratenzahlung vereinbaren“, so Steinfeldt im WDR. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht, es bleibt eine Frage des Entgegenkommens.

Alternativ können betroffene Mieter mögliche staatliche Unterstützungsleistungen prüfen. Dazu zählen etwa Wohngeld, Sozialhilfe oder in Einzelfällen Einmalzahlungen für Heizkosten im Rahmen von Härtefallregelungen der Länder. Auch eine Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht kann beantragt werden, um rechtliche Unterstützung bei der Prüfung der Abrechnung zu erhalten. Mit einem entsprechenden Beratungshilfeschein ist die anwaltliche Beratung in vielen Fällen kostenfrei möglich.

So lassen sich Nachzahlungen vermeiden

Wer Nachzahlungen künftig vermeiden will, sollte zwei Hebel im Blick haben: realistische Vorauszahlungen und einen bewussten Energieverbrauch. Wenn die monatlichen Abschläge zu niedrig angesetzt sind, entsteht zwangsläufig eine Lücke. Eine freiwillige Erhöhung kann sinnvoll sein, vor allem bei Fernwärme oder Gas, die durch CO₂-Abgaben und Netzentgelte besonders betroffen sind.

Heizkosten senken mit Tricks und Apps

Wer die Raumtemperatur um nur ein Grad absenkt, spart im Schnitt sechs Prozent Heizenergie. Auch Stoßlüften statt Dauerlüften, nicht verstellte Heizkörper und wassersparende Duschköpfe senken den Verbrauch spürbar. Zur besseren Kontrolle helfen digitale Tools wie das Energiesparkonto von co2online oder der StromCheck. Sie dokumentieren den Energieverbrauch im Alltag und zeigen, wo sich konkret sparen lässt. Auch ista bietet mit dem Heiz-O-Meter ein Instrument, das den Verbrauch in Echtzeit abbildet. Die Daten basieren auf über 500.000 Haushalten und werden witterungsbereinigt ausgewertet.

„Verbraucher müssen wissen, wie sich ihr Heizverhalten auf die Kosten auswirkt, und das möglichst aktuell, am besten jeden Tag“, betont ista-CEO Hagen Lessing. Nur wer regelmäßig kontrolliert, könne gezielt sparen und unnötige Nachforderungen vermeiden.

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Carsten Schmidt

Carsten Schmidt ist seit Januar 2024 freier Autor für die Deutschen Wirtschafts­nachrichten. Der Finanz- und Wirtschaftsjournalist ist seit über zehn Jahren für verschiedene Wirtschafts- und Finanzmedien aktiv, unter anderem für CAPinside, DASINVESTMENT.com, multiasset.com, das private-banking-magazin.de sowie den Norddeutschen Rundfunk und die Lübecker Nachrichten. Darüber hinaus war er unter anderem für die HypoVereinsbank und verschiedene Kommunikationsagenturen tätig. Seine Schwerpunkte liegen auf Finanzmärkten und Fondsanalysen sowie Mittelstand und Wirtschaftspolitik. Carsten Schmidt ist Diplom-Germanist und Mitgründer des Surf- und Outdoormagazins Waves & Woods (2017).
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