Riester-Rente: Lohnt sich der alte Riester-Vertrag noch?
Am 27. März 2026 stimmte der Bundestag für einen Neustart der privaten Altersvorsorge. Auslöser der Riesterreform ist der deutliche Rückgang bei Riester-Neuverträgen seit 2018. Zukünftig soll sich das private Vorsorgen fürs Alter auch für Menschen mit geringem Einkommen und für Selbstständige stärker auszahlen.
Sofern der Bundesrat grünes Licht gibt, tritt das neue Altersvorsorge-Modell zum 1. Januar 2027 in Kraft. Dann wird ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot die Riester-Rente bereichern - mit dem auch Investitionen in Aktienfonds und ETFs möglich sind. Damit beginnt für noch knapp 15 Millionen Deutsche mit noch laufenden Riesterverträgen die Phase der Entscheidung. Handeln oder nicht?
Was Sparer mit alten Riester-Verträgen jetzt tun können
Sie können entscheiden, ob Sie Ihren alten Vertrag zur Riesterrente unverändert behalten, ihn ändern oder ganz in das neue Modell wechseln wollen. Erst einmal besteht für alle Altverträge Bestandsschutz. Man kann aber auch in ein neues Modell wechseln, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Dabei kann man entscheiden, ob man künftig in ein Produkt mit oder ohne Garantien einzahlt. Es können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Der Wechsel zwischen verschiedenen Altersvorsorgeverträgen soll generell einfacher werden. Dafür sollen die Abschluss- und Vertriebskosten auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. Bisher fällt alles am Anfang an. Wenn man wechselt, zahlt man also die gesamte Summe nochmal. Eine Wechselgebühr sollen die Anbieter außerdem nur in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss verlangen dürfen.
Riester-Rente: Wer seinen alten Riester-Vertrag kündigt, zahlt drauf
Ein vorschneller Ausstieg durch eine Kündigung des Riester-Vertrages ist dagegen keine gute Idee: Denn wer kündigt, muss sich darauf einstellen, alle in der Vergangenheit erhaltenen staatlichen Fördergelder und steuerlichen Vergünstigungen vollständig zurückzuerstatten, wie Finanztip erklärt. Stattdessen lohnt es sich, die persönliche Ausgangslage genau zu betrachten – denn je nach Situation gibt es sinnvollere Wege.
Wer mit den bisherigen Vertragsbedingungen leben kann, muss schlicht gar nichts tun: Alle bestehenden Verträge stehen unter gesetzlichem Bestandsschutz und laufen unverändert weiter. Wer dagegen lieber einen Schlussstrich ziehen, das bereits angesparte Geld aber nicht verlieren möchte, kann den Vertrag ruhen lassen und gleichzeitig ein komplett neues Vorsorgedepot bei einem anderen Anbieter aufbauen. Beide Konstrukte dürfen nebeneinander bestehen.
Gut zu wissen: Wer schon seit mehr als fünf Jahren einen Riestervertrag bespart, darf das gesamte Guthaben kostenfrei zu einem neuen Anbieter mitnehmen. Liegt die Vertragslaufzeit darunter, ist eine Transfergebühr von höchstens 150 Euro zulässig.
Geringverdiener mit Kindern sollten Mindestbetrag und Zulagen nutzen
Für eine bestimmte Gruppe ist abwarten und beobachten nicht die beste Option: Wer wenig verdient und gleichzeitig für mehrere Kinder sorgt, sollte die verbleibende Zeit im alten Fördersystem nutzen. Das zeigt ein Rechenbeispiel: Eine Mutter mit zwei Kindern und 20.000 Euro Jahreseinkommen bringt im alten System gerade einmal 60 Euro selbst auf – und bekommt im Gegenzug 775 Euro staatliche Zulagen gutgeschrieben. Das entspricht einer Förderquote von knapp 1.300 Prozent.
Im künftigen System dreht sich dieses Verhältnis empfindlich: Der Mindestbetrag, den man selbst einzahlen muss, steigt auf 120 Euro – und die Zulagen fallen für diese Gruppe trotzdem deutlich geringer aus. Finanztip-Experte Martin Klotz rät deshalb: „Geringverdiener mit mehreren Kindern sollten unbedingt noch 2026 einen Riester-Fondssparplan abschließen.“
Riester-Zahlungen: Warum ältere Riester-Sparer warten sollen
Wer hingegen kurz vor dem Ruhestand steht und seinen Riester-Vertrag noch nicht angezapft hat, sollte genau diesen Moment hinauszögern. Wer den Übergang ins Rentenalter noch vor der Reform vollzieht, wird vom bisherigen System in eine teure Ecke gedrängt: Ein Teil des Guthabens muss zwingend in eine private Rentenversicherung umgewandelt werden – ein Vorgang, der Kosten von teils mehr als 1.000 Euro verursacht.
Ab 2027 fällt die zwingende Verrentung des gesamten Kapitals weg. Finanztip-Experte Klotz fasst zusammen: „Als älterer Riester-Sparer solltest Du mit dem Wechsel in die Auszahlphase bis 2027 warten.“ Wer diese Strategie verfolgen will, braucht allerdings genug finanziellen Spielraum, um die Riester-Zahlungen für eine gewisse Übergangszeit entbehren zu können.
Riester-Nachfolger: Walter Riester kritisiert neue Altersvorsorge
Übrigens: Der Namensgeber der Riester-Rente, der frühere SPD-Arbeitsminister Walter Riester, kritisiert die neue Altersvorsorge der schwarz-roten Bundesregierung. Die Koalition hätte die Einzahlung verpflichtend machen sollen, sagte er der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
"Eine obligatorische private Altersvorsorge würde die Vertriebskosten senken", sagte der 82-Jährige, der seit Jahren politisch nicht mehr aktiv ist. Außerdem konkurriere Sparen fürs Alter mit aktuellen Konsumwünschen und Verpflichtungen. Ohne privates Sparen drohe einigen aber die Altersarmut, da die gesetzliche Rente für sie nicht ausreiche. Ähnliche Kritik hatten auch die Grünen geäußert. Sie schlugen einen staatlichen Vorsorgefonds vor, in den alle Bürger automatisch einzahlen, wenn sie ihn nicht aktiv abwählen.
Riester hatte als Arbeitsminister 2001/2002 das heute nach ihm benannte System der privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung ausgearbeitet. Im Interview kritisierte er auch den Verzicht auf eine verpflichtende Beitragsgarantie. In der Ansparphase dürfe den Sparern kein Geld verloren gehen, warnte er. Bei der Riester-Rente ist geregelt, dass 100 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert auch ausgezahlt werden müssen. Das wird mit für die niedrigen Renditen vieler Verträge verantwortlich gemacht.
Riester-Reform: Verbraucherschützer raten zur Geduld beim Riesternachfolger
Auch die Verbraucherzentrale mahnt zur Besonnenheit bei einem Wechsel in neue Altersvorsorge: Mit dem Systemwechsel drohe eine Welle teurer Neuprodukte, die gezielt auf wenig erfahrene Anleger abziele. Deshalb die Sorge der Verbraucherzentrale: Statt von Verkaufsinteressen unabhängiger Informationen erhalten Verbraucher Verkaufsgespräche, bei denen die Provision des Vermittlers im Vordergrund steht, nicht das beste Produkt für den Kunden. So droht eine weitere Verkaufswelle, bei der teure Produkte mit hohen Provisionen im Mittelpunkt stehen und nicht die Interessen der Sparer.
Verbraucherschützerin Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht auch beim Kostendeckel noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Gegenüber dem Sender Bayern 2 erklärte sie: „Wenn man das mit dem Zinseszinseffekt durchrechnet, stellt man fest, dass er immer noch zu hoch ist und den Verbrauchern viele Zehntausende von Euro kosten kann.“ Die klare Empfehlung lautet: „Aktuell ist Abwarten ratsam.“

