Der BND muss Journalisten keine Einsicht in Akten gewähren, die der Geheimdienst über den 1987 unter fragwürdigen Umständen zu Tode gekommenen CDU-Mann Uwe Barschel besitzt. Einer Klage des Journalisten Hans-Wilhelm Saure auf Akteneinsicht erteilten die Richter am heutigen Mittwoch eine Absage. Grund sei laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts das Bundesarchivgesetz, nach dem Akten erst nach 30 Jahren geöffnet werden müssten. Da es von dieser Regelung auch keine Ausnahme gebe, sei der BND nicht verpflichtet, Einsicht zu gewähren.
Die Pressefreiheit verpflichte staatliche Einrichtungen zwar, Journalisten deren Fragen zu beantworten. Dies schließe aber nicht das Vorlegen oder gar das Kopieren von Originalmaterial mit ein. Damit brauchen die Behörden lediglich ein Mindestmaß an Informationen bereitzustellen, um der grundgesetzlich verankerten Pressefreiheit zu genügen.
Prekär ist die Entscheidung gerade in diesem Fall. Denn schon seit seinem mutmaßlichen Freitod im Jahr 1987 ranken sich diverse Ungereimtheiten um Uwe Barschel. Der damalige Ministerpräsident Schleswig-Holsteins war durch seinen Medienreferenten Reiner Pfeiffer in den Verdacht geraten, SPD-Gegenkandidat Björn Engholm im Wahlkampf um den Posten des Ministerpräsidenten mit schmutzigen Tricks und Diffamierungskampagnen ins politische Abseits befördern zu wollen. Zudem gibt es ungeklärte Verbindungen Barschels in die damalige DDR sowie nach Südafrika. Mit diesem Hintergrund ranken sich bis heute viele Theorien um den angeblichen Selbstmord Barschels in einem Genfer Hotel, bei dem viele von einem Mord ausgehen.
Was weiß und wusste also der westdeutsche Geheimdienst? Welche Informationen in Staatshand helfen, den Nebel um den Mythos Barschel zu lichten? Warum hilft der Geheimdienst nicht dabei, zur Aufklärung beizutragen und die Bevölkerung zu informieren, sondern verbarrikadiert sich stattdessen lieber hinter Formalien? Gerade im Angesicht dieser Geschichte hat die Öffentlichkeit ein großes Interesse daran, alle Informationen zu diesem Fall zu erfahren. Informationen aus erster Hand sind die authentischsten Quellen, mit denen Journalisten arbeiten können. Entsprechend kämpferisch gibt sich dann auch der Kläger. Man werde die Urteilsbegründung genau prüfen und im Zweifel vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, ließ Saures Anwalt verlauten.
Bis dahin bleibt es allerdings dabei, dass der Staat seinen Bürgern Informationen vorenthalten darf. Die Zensur nach außen hin findet weiterhin in Form der Verschließung von Originaldokumenten statt. Die Presse und damit die Bürger sind auf das Wohlwollen der Presseabteilungen und Sprecher der jeweiligen Behörden abhängig.