Politik

Überwachung durch Prism: US-Bürgerrechtler verklagen Präsident Obama

Lesezeit: 2 min
12.06.2013 11:03
Die Bürgerrechtler-Union ACLU hat Klage gegen US-Präsident Barack Obama eingereicht. Die Organisation fordert, dass die routinemäßige Speicherung der Gesprächsdaten aller Anrufe sofort gestoppt wird und dass die gesammelten Daten vernichtet werden. Damit bekommt Obama erstmals Gegenwind von jenen Linken, die ihn am meisten bei seinen Wahlkämpfen unterstützt haben.
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Die Amerikanische Union für Bürgerrechte (ACLU) reichte am Dienstag Klage gegen die Regierung von Barack Obama ein. Hintergrund ist die umfassende Sammlung von Gesprächsdaten inländischer Telefonanrufe, darunter Telefonnummer, Ort, Zeit und Dauer des Gesprächs. Diese Maßnahmen müssten gestoppt und die gesammelten Daten vernichtet werden, so die Bürgerrechtler.

Damit bekommt Obama erstmals massiven Gegenwind aus seiner treuesten Wählerklientel: Den auf Bürgerrechte und soziale Themen ausgerichteten Linken, die nicht zum Partei-Establishment der Demokraten gehören. Der republikanische Politik-Berater Dick Morris bezeichnet die Entwicklung deshalb als besonders gefährlich für Obama: Die linken Gruppen hatten ihm im Kampf gegen Hillary Clinton bei der Kandidatur die entscheidenden Mehrheit gebracht. Eines der Hauptversprechen von Obama war die Ankündigung, eine komplett andere Politik als jene seines Vorgängers George W. Bush zu machen und insbesondere die Bügerrechte zu stärken. Die Enttäuschung über den tatsächlichen Kurs Obamas dürfte daher erheblich sein und wird dem Präsidenten in den kommenden Wochen erheblich zusetzen.

Das Programm „gibt der Regierung eine umfassende Aufzeichnung über unsere Bekanntschaften und unsere Bewegungen in der Öffentlichkeit“, zitiert die NYT den Kläger. Dadurch gelange die Regierung an detailreiche Informationen über die familiären, politischen, religiösen und intimen Beziehungen der Bürger. Zudem habe die Überwachung durch die US-Regierung eine abschreckende Wirkung auf Whistle-Blower und andere, die das ACLU Informationen um rechtliche Hilfe bitten wollen

In anderen Verfahren gegen die Überwachungs-Politik sagte die US-Regierung, dass der Rechtsstreit Staatsgeheimnisse offenlegen würde oder dass die Kläger nicht nachweisen könnten, dass sie persönlich betroffen seien. Auf diese Weise konnte die Regierung die Gerichtet oft davon überzeugen, die Klagen ohne Verhandlung abzuweisen.

Doch dieser Fall könnte anders verlaufen. Denn zum einen hat die US-Regierung die Existenz des Programms zugegeben. Zum anderen ist das ACLU Kunde von Verizon. Die US-Regierung zwingt Verizon und andere führende Telekommunikations-Anbieter, die Gesprächsdaten aller Telefonate ins In- und Ausland an den Geheimdienst NSA zu übergeben (mehr hier).

„Die Regierung maßt sich das Recht an, in unserem Privatleben herumzuschnüffeln, weil der Patriot Act sagt, dass sie das darf“, schrieb der republikanische Abgeordnete James Sensenbrenner in einem Brief an den US-Justizminister Eric Holder. „Ich bin anderer Meinung. Ich habe für den Patriot Act gestimmt, an dies ist ein Missbrauch jenes Gesetzes“, so Sensenbrenner.

Befürworter der Privatsphäre sagen, die Existenz der Datenbanken werde das Gefühl aushöhlen, man lebe in einer freien Gesellschaft. Immer wenn Amerikaner ans Telefon gehen, wissen sie, dass die Gesprächsdaten von ihrer Regierung gespeichert werden.

Befürworter der Sammlung von Gesprächsdaten sagen, die Telefondaten seien eine wichtiges Mittel bei Ermittlungen gegen Terroristen. Dieses Verfahren wird in Deutschland ab dem 1. Juli 2013 angewendet (mehr hier).

Es hat in der Realität noch keinen einzigen nachgewiesenen Fall gegeben, bei dem die gespeicherten Telefon-Daten zur Identifizierung von Tätern geführt haben.

Neben der routinemäßigen Speicherung aller Gesprächsdaten ist derzeit der noch größere Skandal, dass das NSA weltweit das Internet überwacht. Der NSA-Agent Edward Snowden hatte enthüllt, dass das NSA auf die Server aller großen Internet-Firmen direkten Zugriff hat und somit auf alle E-Mails, Chats und Online-Dokument (mehr hier).


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