Politik

US-Höchstgericht: Nur künstliche Menschen dürfen patentiert werden

Biotech-Unternehmen haben einen großen Erfolg vor dem Obersten Gericht der USA errungen. Sie dürfen künftig im Labor erzeugte menschliche DNA patentieren. Denn zweifelsfrei seien künstliche Menschen-Gene eine brillante Erfindung, so die Richter.
14.06.2013 02:01
Lesezeit: 1 min

Das Oberste Gericht der USA urteilte am Donnerstag, dass die DNA von Menschen nicht patentiert werden darf. Synthetische DNA ist jedoch von diesem Verbot ausgenommen, da dieses genetisch veränderte Gen-Material menschlichen Input enthalte.

Die Entscheidung des Gerichts erklärte zwei Patente von Myria Genetics für unzulässig, berichtet die FT. Der Biotech-Konzern hatte zwei menschliche Gene registrieren lassen: BRCA1 und BRCA2. Mutationen in diesen Genen werden mit Brust- und Eierstockkrebs in Verbindung gebracht. Solche Mutationen wurden kürzlich auch bei der Schauspielerin Angelina Jolie festgestellt.

Mark Skolnick, Mitgründer von Myriad, war der Erste, der die beiden Gene isolieren und entschlüsseln konnte. Mitte der 90er Jahre sicherte er sich ein Patent über zwanzig Jahre.

Doch die Vereinigung für Molekular-Pathologie klagte gegen das Recht von Myriad an Genen. Diese seien „Produkte der Natur“ und dürften daher nicht patentiert werden. Myriad hingegen argumentierte, die Gene fielen unter die Kategorie „von Menschen gemachte Erfindungen“, da die DNA-Fragmente isoliert werden müssen.

Das Gericht gab den Klägern Recht. „Ein natürlich vorkommendes DNA-Segment ist ein Produkt der Natur und nicht qualifiziert für ein Patent, nur weil es isoliert werden muss“, schrieb Richter Clarence Thomas in dem einstimmigen Urteil des Obersten Gerichts. Zwar habe Myriad ein wichtiges und wertvolles Gen gefunden, aber eben auch „bahnbrechende, innovative oder gar brillante“ Erfindungen rechtfertigten nicht immer ein Patent, so der Richter.

Obwohl das Oberste Gericht gegen Myriad urteilte, schoss der Aktienkurs des Unternehmens sofort nach der Urteils-Verkündung um mehr als 10 Prozent in die Höhe. Der Grund für diesen Kursanstieg: Das Gericht sagte, dass synthetische oder komplementäre DNA (cDNA) patentiert werden darf. Denn die cDNA komme in der Natur nicht vor. „Der Forscher schafft zweifelsfrei etwas Neues, wenn cDNA hergestellt wird“, schrieb Richter Thomas.

Myriad sagte, es habe 500 zulässige und einklagbare Ansprüche bei 24 verschiedenen Patenten im Zusammenhang mit seinen Gentests. Das Gericht habe seine Ansprüche auf die cDNA „in angemessener Weise“ aufrechterhalten, so das Unternehmen. Ein Patent-Anwalt sagte, man müsse in Zukunft einfach etwas vorsichtiger bei der Formulierung der Patent-Anträge sein.

Das Gericht habe „strengen Schutz intellektuellen Eigentums sichergestellt“, sagte Myriad-Chef Peter Meldrum. Die Biotech-Industrie macht einen Jahresumsatz von 83 Milliarden Dollar. Neben Myriad könnten nun auch die Unternehmen Amgen, GlaxoSmithKline und Monsanto von dem Urteil des Obersten Gerichts profitieren.

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