Anbieter von geschlossenen Fonds, Genussrechten und sonstigen Vermögensanlagen müssen seit Juni 2012 ein sogenanntes Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) veröffentlichen. Dadurch sollen den Anlegern alle wesentlichen Informationen über Beteiligungsmodelle, bei denen zum Beispiel in Immobilien investiert wird, in kompakter Form zugänglich gemacht werden. Diese sollen damit leichter zwischen den Angeboten vergleichen können. Ausgenommen sind nur Genossenschaftsanteile, Mini-Emissionen und Anteile mit 200.000 Euro Mindestanlagesumme.
Die Stiftung Warentest hat die Info-Blätter getestet und schwere Mängel diagnostiziert. Eigentlich sollen sie auf maximal drei Seiten alle zentralen Infos eines Investments darstellen. Die Broschüren sollen ohne Zuhilfenahme weiterer Dokumente allgemein verständlich sein. Die gesetzlichen Vorgaben wurden jedoch von keinem einzigen der 67 kontrollierten Anbieter erfüllt.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Bereitstellung der Kurzbroschüren auf der Internetseite des Anbieters. Die Angaben müssen laufend aktualisiert werden, solange Anleger einsteigen können. Bei 17 Dokumenten wurde diese Aktualisierung nicht vorgenommen, also bei mehr als einem Viertel.
Bei 24 Informationsblättern wurde auch der Inhalt kontrolliert. Anbieter, Art der Vermögensanlage und Anlagestrategie müssten eigentlich ebenso bereitgestellt werden wie Risiken, ein Zeitplan für Kapitalrückzahlungen und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen. Der Großteil der Info-Blätter war unverständlich oder nicht komplett. Darüber hinaus wurden insbesondere bei geschlossenen Immobilienfonds weitgehende Ähnlichkeiten zwischen den Texten festgestellt. Die Anbieter gestalteten ihre Broschüren einfach anhand eines Musters der Lobbygruppe Verband Geschlossener Fonds.
Ein anschauliches Beispiel für die mangelhafte Dokumentation liefert das Informationsblatt für geschlossenen Immobilienfonds DFV Seehotel Am Kaiserstrand. Daraus ist nicht einmal ersichtlich, wo das Hotel genau steht, wie viele Zimmer es hat und wie stark es ausgelastet ist.
Vielfach sind die vorhandenen Angaben dann auch noch höchst verwirrend. Die wahren Kosten und Erträge des Investments lassen sich in den meisten Fällen nicht verlässlich bestimmen. Ein Vergleich der Angebote mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zahlungsströmen ist ohne Angabe von Renditen nicht zu machen. Gerade bei geschlossenen Immobilienfonds wäre eine Aufklärung über mögliche Risiken bei der Vermietung oder durch Fremdwährungskredite sowie bei der Besteuerung jedoch dringend notwendig.
Aufgrund der vernichtenden Studien-Ergebnisse fordert die Stiftung Warentest das Finanzministerium zum Handeln auf. Es soll verbindlichere Regeln für Inhalt und Form der Kurzinformationen vorgeben und die Einhaltung effektiv kontrollieren. Bisher werden über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nur die formalen Kriterien überprüft.