Welchen Weg soll die EU einschlagen: Mehr Abgabe von Souveränität an Brüssel oder Rückgabe von Souveränität an die Nationalstaaten, wie von den Briten gefordert?
Die Regulierung aus Brüssel hat inzwischen ein Ausmaß erreicht, das völlig ausreichend ist, in manchen Bereichen sicherlich sogar zu weit geht, wenn man sich nur die inzwischen verworfenen Pläne der EU-Kommission zur Privatisierung der Trinkwasserversorgung ins Gedächtnis ruft. Andererseits möchte ich nicht so weit gehen wie die Briten, die es auf diesem Gebiet etwas übertreiben.
Allerdings ist es schon so, dass immer weniger Menschen Verständnis dafür aufbringen, weshalb in Brüssel Vorgaben erlassen werden, die ihren Alltag unmittelbar betreffen und ausschließlich eine Verschlechterung gegenüber dem status quo bedeuten.
Gerade das größere Europa braucht weniger Brüsseler Zentralismus und mehr Bürgernähe. Das europäische Projekt kann auf lange Sicht nur Erfolg haben, wenn es die Unterstützung seiner Bürger genießt. Deshalb müssen Entscheidungen der EU nachvollziehbar und verständlich sein. Die EU darf nicht Aufgaben an sich ziehen, die in den Mitgliedsstaaten angemessen gelöst werden können und keiner Koordinierung auf europäischer Ebene bedürfen.
Soll es eine gemeinsame Haftung für die Schulden geben, oder soll jeder Nationalstaat für seine eigenen Schulden haften?
Eine gemeinsame Haftung für Schulden lehne ich strikt ab. Dies würde nur dazu führen, dass Länder mit einer eher nachlässigen Haushaltsdisziplin auf Kosten der sorgsam und gewissenhaft wirtschaftenden Länder sich in ihrer Schuldenpolitik bestätigt sehen. Wer Schulden macht, muss auch dafür aufkommen.
Das ändert nichts am Solidargedanken innerhalb der EU, der in der jüngsten Vergangenheit bereits mehrmals zu Rettungsschirmen geführt hat, um einzelnen Mitgliedsstaaten in einer Notsituation beizustehen. Daraus darf aber kein Automatismus einer Vergemeinschaftung der Schulden entstehen.
Sparen geht am besten durch effizienten Einsatz von Steuergeldern. Sind Sie dafür oder dagegen, dass Behörden und Politiker, die nachweislich Steuergelder verschwendet haben, dafür auch bestraft werden sollen, etwa durch ein Bußgeld?
Diese Fragestellung ermöglicht keine eindeutige Antwort, weil ein nachweisliches Verschwenden von Steuergeldern nichts über Fahrlässigkeit oder Vorsatz aussagt.
Ganz generell gilt, dass Politiker wie Behörden in der weit überwiegenden Zahl ihrer Entscheidungen sehr gewissenhaft mit den ihnen anvertrauten Steuergeldern umgehen.
Natürlich gibt es aber auch hier Ausnahmen und das eine oder andere schwarze Schaf, was vom Bund der Steuerzahler und den jeweiligen Rechnungshöfen auch entsprechend gewürdigt wird.
Aber was für den Autofahrer gilt, sollte auch für Beamten und Politiker gelten: Wer im Auto einen Moment unachtsam ist und zu spät bremst, verursacht einen Auffahrunfall – das aber ist fahrlässig und nicht vorsätzlich.
Anders verhält es sich, wenn Politikern ein Vorsatz nachzuweisen ist: Dafür braucht es dann aber kein eigenes Politiker-Bußgeld, sondern hierfür haben wir die Justiz, die das entsprechende Vergehen ebenso entsprechend ahndet.