Sowohl der Bundesnachrichtendienst als auch der Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst überwachen den Telekommunikationsverkehr in Deutschland. Dabei gehe es vordergründig um die Terrorismusbekämpfung. In dem Bericht über die „Kontrolltätigkeit gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes“ (September 2009 bis Oktober 2011) heißt es:
Auch zehn Jahre nach den Anschlägen auf die Vereinigten Staaten von Amerika stellt der gewalttätige islamistisch fundamentalistische Extremismus eine ganz wesentliche Bedrohung für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dar. Der gewaltsame Tod des Anführers des Terrornetzwerkes al Qaida, Osama bin Laden, im Frühjahr 2011 hat insofern – zumindest kurzfristig – keine Entspannung der Gefährdungslage gebracht, sondern die Bedrohung erhöht, da mit Vergeltungsanschlägen gerechnet werden musste.
Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht diese. In einem aktuellen Bericht legt das Gremium dar, wie umfassend die Nachrichtendienste 2011 gemäß des Terrorismusbekämpfungsgesetzes des Artikel 10-Gesetzes (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses) gearbeitet haben. Dieser erlaubt es den Nachrichtendiensten, die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen, auch wenn sie dem Brief- bzw. Postgeheimnis unterliegt, so die Seite netzpolitik.org.
Umfangreiche Überwachung
So wurden 2011 allein in den Bereichen „Internationaler Terrorismus“, „Proliferation und konventionelle Rüstung“ und „Illegale Schleusung” insgesamt 2.875.000 so genannte Telekommunikationsverkehre überwacht. Das entspricht einem alle fünf Sekunden. Zu diesen Telekommunikationsverkehren gehören E-Mails, Telefonate, Briefe etc. Mit Blick auf „Internationalen Terrorismus“ etwa wurden demnach 2011 von den Nachrichtendiensten 329.628 Telekommunikationsverkehre durchsucht. „Davon waren 327.557 aus dem Bereich der E-Mail-Erfassung“, heißt es in dem Bericht. 2010 waren es über 10 Millionen E-Mail, die erfasst wurden. Der Rückgang in 2011 sei darauf zurückzuführen,
dass der BND das von ihm angewandte automatisierte Selektionsverfahren auch vor dem Hintergrund der Spamwelle im Jahre 2010 zwischenzeitlich optimiert hat.
Von diesen 329.628 durchsuchten Telekommunikationsverkehren waren jedoch lediglich 136 „nachrichtendienstlich relevant“, so der Bericht. Im Gefahrenbereich „Proliferation und konventionelle Rüstung“ waren mehr als 2,5 Millionen Telekommunikationsverkehre näher unter die Lupe genommen. Lediglich 56 wurden später als nachrichtendienstlich relevant eingestuft. Mit Blick auf die „Illegale Schleusung“ qualifizierten sich anhand der genehmigten Suchbegriffe 436 Telekommunikationsverkehre, so der Bericht. 98 davon waren relevant.