Mehrere öffentliche Unterstützungsmaßnahmen für finanzschwache spanische Fußballklubs stehen unter Verdacht der Wettbewerbsverzerrung. Mehrere Verfahren wurden von Seiten der Europäischen Kommission eingeleitet.
Das erste Verfahren betrifft mögliche Steuervorteile für Real Madrid, FC Barcelona, Athletic Bilbao und Atletico Osasuna. Ein Grundstückstausch zwischen Real und der Stadt Madrid, der mit staatlichen Mitteln unterstützt wurde, wird in einem zweiten Verfahren behandelt. Ein weiteres beschäftigt sich mit den Bürgschaften des staatseigenen Instituto Valenciano de Finanzas für Darlehen an drei weitere finanzschwache Vereine der spanischen Fußball-Liga. Das gab die Europäische Kommission in einer Mitteilung bekannt.
Alle Maßnahmen wurden aus staatlichen Mitteln finanziert. Keine davon wurde der Kommission als Beihilfe angemeldet. Da die Top-Teams mit Champions League und Europa League eine wirtschaftliche Tätigkeit im EU-Binnenmarkt ausüben, könnten die Maßnahmen wettbewerbsverzerrend gewesen sein.
Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquin Almunia, sieht keine Ausnahme für diese Regel bei Sportvereinen:
„Profifußballclubs sollten ihre Betriebskosten und Investitionen selbst erwirtschaften, anstatt den Steuerzahler in Anspruch zu nehmen. Die Mitgliedstaaten und öffentliche Einrichtungen müssen das Beihilferecht der EU einhalten. Das gilt für diesen Wirtschaftszweig genauso wie für alle anderen Branchen.“