Ein Istanbuler Gericht hat am Freitag die Aufhebung des Urteils gegen Fazıl Say verkündet. Der Fall muss nun neu entschieden werden. Das Gericht in Istanbul erklärte, dass beim Urteil nicht ausreichend geklärt sei, wie die „Bedingung“, unter der die Haftstrafe ausgesetzt wurde, gemeint sei. Nun muss das Gericht erneut entscheiden.
Mitte April wurde Fazıl Say wegen angeblicher Verletzung religiöser Gefühle zu zehn Monaten Bewährung verurteilt (mehr zu diesem unglaublichen Richter-Spruch, einer Vorwegnahme des politischen Islamismus - hier), unter der Bedingung, dass er fünf Jahre lang keine ähnlichen Äußerungen tätigen werde. Dagegen erhob Say Einspruch – mit einem ersten Erfolg.
Dem Milliyet Journalisten Musa Kesler zufolge bedeute das allerdings nicht, dass der Fall neu aufgerollt werde. Es werde keine neue Möglichkeit zur Verteidigung geben können. Die Richter müssten lediglich den Tatbestand nochmal betrachten und dann eine neue Entscheidung treffen.
Das aktuelle Urteil könnte in eine Geldstrafe umgewandelt werden. Dann hätte Say die Möglichkeit, vor das Gericht der zweiten Instanz, einem türkischen Berufungsgericht, zu gehen und einen Freispruch zu erkämpfen. Möglich sei aber auch, dass auf dem aktuellen Urteil bestanden werde.
Es ist interessant, dass das Berufungsgericht auf die Bedingung abstellt: Denn faktisch hätte das Urteil in seiner aktuellen Form das völlige Ende der Meinungsfreiheit für Fazıl Say bedeutet - also ein Redeverbot. Denn jeder religiöse Mensch hätte behaupten können, dass er sich von Fazıl Says Aussagen beleidigt fühlt. In den für das erste Urteil herangezogenen Aussagen Says hatte sich der Pianist weder mit Gott noch mit dem Propheten beschäftigt. Wenn solch eine Aussage schon zur Verurteilung reicht, hätte Fazil Say im Grunde wegen jeder x-beliebigen Aussage wieder verurteilt werden können.
Denn bei allem Respekt vor den religiösen Gefühlen von Gläubigen: Ob es Gott gibt, ist eine Glaubenssache. Auch der größte Eifer liefert keinen Beweis. Wenn es Gott nicht gibt, kann auch keiner seinetwegen beleidigt werden. Diese Frage ist metaphysisch - es gibt keine Antworten.
Gerichte müssen sich aus solchen Debatten heraushalten. Die Meinungsfreiheit ist bei religiösen Fragen stets extensiv zu interpretieren.
Hoffentlich besinnt sich die türkische Justiz dieser fundamentalen Grundlage eines Rechtssystems und radiert das unsinnige Urteil gegen Fazıl Say aus.
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