Deutschland

Kabinett beschließt Haftstrafen für Banker

Der neue Gesetzesentwurf zur Regulierung der Banken wurde vom Kabinett gebilligt. Die Trennung von Investment-Banking und Privatkundengeschäft und mögliche Gefängnisstrafen für zockende Manager von Finanzinstituten wurden dadurch auf den Weg gebracht. Doch das neue Gesetz geht vielen nicht weit genug.
06.02.2013 11:11
Lesezeit: 1 min

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die Gesetzesentwürfe zur besseren Regulierungen der Banken beschlossen. Damit drohen zockenden Top-Managern von Banken und Versicherungen nun Haftstrafen, wenn sie durch riskante Geschäfte das Unternehmen gefährden: bis zu fünf Jahre. Darüber hinaus soll durch entsprechend neue Gesetze auch der Hochfrequenzhandel gebändigt werden (mehr hier) und systemrelevante Institute sollen künftig Pläne zur Abwicklung oder Sanierung aufstellen, um eine Rettung durch den Steuerzahler in Zukunft zu verhindern.

Damit kommt die Bundesregierung der EU-Kommission zuvor, die entsprechende Regulierungspläne für den Finanzmarkt bereits entworfen hat. Abschließende Beratungen im EU-Parlament und Rat stehen jedoch noch aus. Aufgrund des Widerstands in der Opposition ist jedoch fraglich, ob die Gesetze der Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden können. SPD und Grüne hatten im Vorfeld umfangreichere Regulierungen gefordert. Durch die Mehrheit der Opposition im Bundesrat könnte es zu erheblichen Verzögerungen bei der Verabschiedung kommen.

Neben Kritik seitens der Banken selbst (mehr hier) äußerte auch der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft Bedenken bezüglich der neuen Gesetzesentwürfe. Es gebe keinen Beleg, dass die Trennung des riskanten Investmentbankings vom normalen Kundengeschäft eine Finanzkrise verhindert", sagte Michael Hüther dem Wiesbadener Kurier. Es sei nur eine vage Hoffnung, dass der Steuerzahler auf diesem Wege besonders effektiv geschützt sei, so Hüther weiter. „Wir müssen vielmehr alle Produkte und alle Institute unter Kontrolle bringen." Finanzminister Schäuble sollte daher „lieber die Finanzkontrolle stärken". Wichtig sei vor allem die erforderliche Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde“, erklärte Hüther. Diese sollte über ein Mandat für Eingriffe verfügen, um im Notfall tatsächlich Banken abwickeln zu können.

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