Deutschland

Arbeitgeber auf Facebook beschimpft: Fristloser Rauswurf ist rechtens

Lesezeit: 1 min
16.01.2013 13:09
Die Beschimpfung seines Chefs als „Menschenschinder“ auf einem privaten Facebook-Profil führte für einen Auszubildenden zur fristlosen Entlassung. Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte nun die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Das Recht auf freie Meinungsäußerung sei im Fall der erheblichen Ehrverletzung kein Argument.
Arbeitgeber auf Facebook beschimpft: Fristloser Rauswurf ist rechtens

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Aktuell:

Spaniens Rajoy: Deutschland muss den Euro retten

Ohne Abmahnung kann ein Arbeitgeber seinen Angestellten entlassen, wenn dieser auf seiner privaten Facebook-Seite den eigenen Chef beschimpft, entschied das Landesarbeitsgericht Hamm am 10. Oktober 2012. Das entsprechende Urteil wurde nun veröffentlicht. Ein 26-jähriger Auszubildender für Mediengestaltung war fristlos gekündigt worden, nachdem er auf seinem privaten Facebook-Profil unter der Rubrik Arbeitgeber „menschenschinder & ausbeuter“ sowie „Leibeigener-Bochum“ und „daemliche scheisse für Mindestlohn“ schrieb.

Mit diesem Urteil hob das Landesarbeitsgericht Hamm eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Bochum von März 2012 auf. Das Arbeitsgericht Bochum hatte entschieden, dass eine Abmahnung oder ein Kritikgespräch zwischen Arbeitgeber und dem Auszubildenden vor einer Kündigung notwendig gewesen seien. Für das Landesarbeitsgericht Hamm ist die fristlose Kündigung jedoch zulässig gewesen.

„Das Facebook-Profil und damit die Beleidigungen seien einer Vielzahl von Personen zugänglich gewesen“ und der Auszubildende habe nicht damit rechnen können, dass diese für eine Vielzahl von Personen „einsehbaren Beleidigungen für das Ausbildungsverhältnis folgenlos bleiben würden", zitiert die Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solnecke das Urteil auf ihrem Blog. Diese Entscheidung habe erstmals „dezidiert zu der Frage Stellung bezogen, ab wann entsprechende Aktivitäten eines Mitarbeiters nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sind“, kommentierte der Anwalt der Kanzlei, Christian Solmecke, das Urteil.

Arbeitnehmer seien zwar berechtigt, unternehmensöffentliche Kritik am Arbeitgeber und den betrieblichen Arbeitsverhältnissen zu üben, „unter Umständen auch in überspitzter oder polemischer Form“, so das Gericht. „Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter oder Repräsentanten“, die „nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten“, stellen aber einen erheblichen Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar“, heißt es in dem Urteil. Deshalb seien sie „an sich geeignet, eine außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen.“ Schließlich schütze das Grundrecht auf Meinungsfreiheit weder Formalbeleidigungen und bloße Schmähungen noch bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen.

Weitere Themen

Helikopter stürzt über Zentrum in London ab

Gauweiler: Alle Goldbestände müssen nach Deutschland gebracht werden

Frankreich: Regierung presst Energie-Wirtschaft aus

Inhalt wird nicht angezeigt, da Sie keine externen Cookies akzeptiert haben. Ändern..


Mehr zum Thema:  

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Afghanistan tritt Chinas Seidenstraße bei
31.05.2023

Afghanistan wird Teil der Seidenstraße. Das krisengeschüttelte Land birgt große wirtschaftliche und geostrategische Potenziale, aber...

DWN
Technologie
Technologie 100-mal schneller als WLAN: Deutscher Forscher für Erfinderpreis nominiert
31.05.2023

Sicherer, stabiler und auch noch 100-mal schneller als WLAN – die Erfindung von Professor Harald Haas auf dem Feld der Mobiltechnologie...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Daimler Truck und Toyota schmieden Lkw-Riesen für Asien
31.05.2023

Die Automobilhersteller Daimler Truck und Toyota wollen in Asien zwei ihrer Tochtergesellschaften fusionieren. Dadurch entstünde der...

DWN
Deutschland
Deutschland Schufa-Urteil des EuGH könnte Rechte von Kreditnehmern stärken
31.05.2023

Es ist ein Urteil, das in Deutschland Millionen Menschen betrifft: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Schufa, das demnächst...

DWN
Politik
Politik Ukraine greift russische Raffinerien mit Drohnen an
31.05.2023

Die Drohnenangriffe der Ukraine auf Russland nehmen zu. Nach einem Luftangriff auf Moskau gerieten nun zwei russische Raffinerien ins...

DWN
Finanzen
Finanzen Märkte reagieren: Ende des US-Schuldenstreits zum Greifen nah
30.05.2023

In den USA läuft das Drama um den drohenden Zahlungsausfall der größten Volkswirtschaft der Welt weiterhin nach Drehbuch: Eine...

DWN
Ratgeber
Ratgeber Rentenpunkte: Lohnt sich der Kauf im Jahr 2023?
31.05.2023

Wer vorzeitig in Rente will, kann Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung leisten. Doch rechnet sich das?

DWN
Finanzen
Finanzen Aggressive Zinserhöhung: Schwedens Immobilienkrise verschärft sich
30.05.2023

Schwedens Immobilienkrise ist auf vier Hauptfaktoren zurückzuführen. Immobilienfirmen weltweit haben niedrige Zinsen und steigenden...