Im Juli kündigte die Europäische Kommission die Gründung einer EU-Staatsanwaltschaft (EPPO – European Public Prosecutor Office) an. Die Behörde soll ab 2015 grenzüberschreitende Betrugsfälle verfolgen können.
Jetzt erfolgt plötzlich die Ansage, dass die Befugnisse auch für weitere transnationale Straftaten ausgeweitet werden soll. Das kündigte Giovanni Kessler, Chef der EU-Betrugsbehörde OLAF, in Brüssel an. Genannt wurden Vergehen, die „von Natur aus grenzübergreifend sind“, wie Terrorismus, Menschenhandel und Organisiertes Verbrechen, zitiert ihn EUObserver.
Dafür soll der Behörde jedes Mittel erlaubt werden, wie das Abhören des Telefons, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen von Computern und das Einfrieren von Bank-Konten.
Die Behörde darf in jedem Land Ermittlungen aufnehmen, welches das Abkommen unterzeichnen wird. Um überhaupt die Behörde gründen zu können, müssen neun Mitgliedsländer zustimmen. Davon ist nach jetzigem Stand auszugehen (mehr hier).
Einige EU-Länder haben sich bereits gegen die EU-Staatsanwaltschaft ausgesprochen. Großbritannien und Irland waren von Beginn an gegen die Behörde. Dänemark ist aufgrund einer Ausnahme aus der Vertrag von Lissabon ebenfalls nicht dabei. Und in einigen Mitgliedsstaaten streiten die Abgeordneten in den nationalen Parlamenten heftig über die EU-Staatsanwaltschaft, wie etwa in den Niederlanden oder Schweden.
Momentan diskutieren 75 Staatsanwälte aus 28 EU-Mitgliedsländern auf einer zweitägigen Konferenz in Brüssel über die möglichen Zuständigkeiten. Einige grundsätzlichen Details sind schon bekannt: Es wird einen Chef-Staatsanwalt und mehrere Stellvertreter in einer zentralen Behörde geben. In den teilnehmenden Ländern soll jeweils ein delegierter Staatsanwalt vor Ort sein und von dort die Order der EU-Staatsanwaltschaft ausführen.
Vieles ist aber noch unklar. Etwa, ob die EU-Staatsanwaltschaft alleine ermittelt oder mit den bereits existierenden Behörden in den Nationalstaaten zusammenarbeiten wird.
Befürworter sagen, das Amt sei unabhängig und die nationalen Gerichte in der Lage, dies zu überprüfen. Die nationalen Staatsanwälte seien auch nicht in der Lage, grenzübergreifende Finanz-Ermittlungen zu starten, sie seien zu komplex und das Verfahren zu langwierig.
Kritiker meinen, die Behörde sei ein Versuch, den Kern nationaler Souveränität aufzulösen. Die bereits existierende EU-Behörde Eurojust sei ausreichend in der Bekämpfung transnationaler Vergehen.