Mehr als zwei Jahrzehnte dauerte der Rechtsstreit zwischen der Bank Austria und der ehemaligen Treuhandanstalt BvS. um verschwundene DDR-Gelder an. Es ging um Millionenbeträge zweier, ehemaliger DDR-Handelsformen. Am Donnerstag hat das Schweizer Bundesgericht die Entscheidung des Zürcher Obergerichts bestätigt und wies damit die Beschwerde der Bank Austria ab. Nun muss die Bank Austria 254 Millionen an Deutschland zahlen. Das Geld geht an die BvS, die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben. Ursprünglich lag der Streitwert des Prozesses bei 128 Millionen Euro. Die lange Dauer des Rechtsstreits durch mehrere Instanzen hat den Wert aber nahezu verdoppelt.
Hintergrund des Millionen-Rechtsstreits
Gelder der beiden ehemaligen DDR-Devisenbeschaffungs-Firmen Novum und Transcarbon waren über eine ehemalige Tochter der Bank Austria, die Bankfinanz Zürich (BFZ), geflossen. Nachdem Fall der Mauer ließ sich eine Gesellschaftern Millionenbeträge von den Konten auszahlen. Zu diesem Zeitpunkt aber war die damalige Treuhandanstalt, die heutige BvS für die Privatisierung der Staatsbetriebe der DDR zuständig. Da die Bankfinanz Zürich die Treuhandanstalt jedoch nicht um eine Genehmigung für die Auszahlung an die Gesellschafterin gebeten hatte, klagte die BvS gegen die damalige Tochter der Bank Austria.