Finanzen

Deutsche Steuerzahler sollen vor dem Sommer Euro-Banken retten

Noch vor der Bundestagswahl will die EU die Rettung der Banken mit dem Geld der Steuerzahler durchsetzen. Ziel ist es, die angeschlagenen Banken mit direkten Finanzhilfen vom ESM zu retten. Der Gouverneursrat des ESM verteilt dann die Steuer-Gelder, ohne, dass er für Fehler zur Rechenschaft gezogen werden kann.
23.05.2013 15:32
Lesezeit: 2 min

Im Zuge der Schaffung einer Banken-Union steht nun noch einmal die Frage über die Eingriffsmöglichkeiten des ESM zur Debatte. Der Chef der Eurogruppe, Dijsselbloem, hat nun angekündigt, dass noch vor der Sommerpause der ESM die Erlaubnis zur direkten Rekapitalisierung der Banken erhalten soll.

Der Zugriff auf Sparkonten und die Hetzjagd auf vermeintliche Steuersünder sind nur ein paar der neuerlich von der EU initiierten Projekte, um den Steuerzahlern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Noch vor der Bundestagswahl soll nun der nächste Schritt kommen. Diesmal betrifft es ein Instrument des gefährlichen Rettungsschirms ESM: die direkte Rekapitalisierung der Banken.

In einem Gespräch mit der griechischen Zeitung Kathimerini sagte der Chef der Euro-Gruppe, Dijsselbloem:

„Wir arbeiten sehr hart an allen Elementen der Banken-Union. (…) Unsere aktuelle Arbeit konzentriert sich auf zwei Elemente: Die Richtlinie zur Abwicklung von Banken, die sich in Schwierigkeiten befinden, und das zweite Element ist die direkte Rekapitalisierung der Banken. Ob eine direkte Rekapitalisierung der Banken aus Länder, die bereits einem Bailout-Programm unterstehen, rekapitalisiert werden können, ist noch nicht entschieden. (…). Aber wir versuchen, eine Einigung vor der Sommerpause zu erreichen, aber natürlich gibt es keine Garantien.“

Demzufolge ist die direkte Rekapitalisierung der Banken über den ESM grundsätzlich schon auf den Weg gebracht. Das einzige, was noch zu klären wäre, ist die Frage, wie mit Banken umgegangen wird, die aus Bailout-Ländern wie Griechenland, Zypern und Irland kommen.

Für die Länder, die sich bereits unter einem Bailout-Programm befinden, wäre dies eine immense Erleichterung hinsichtlich ihrer Schuldenlast. Der Großteil der gegebenen internationalen Finanzhilfen floss in die nationalen Banken dieser Länder. Würde der ESM diese an die Banken gezahlten Gelder übernehmen, würde sich automatisch die Schuldenlast der Länder verringern. Eine Lockerung des Sparprogramms könnte dann entsprechend vorgenommen werden.

Allerdings ist die direkte Rekapitalisierung der Banken über den ESM ein weiterer Schritt in Richtung Abgabe von Souveränität zu Lasten der Steuerzahler. Denn der Gouverneursrat des ESM wird über mögliche Gelder für Finanzinstitute entscheiden. Grundsätzlich ist zwar beispielsweise der deutsche in den Gouverneursrat Entsandte verpflichtet, den Bundestag vorher zu informieren und abstimmen zu lassen. Aber im Falle einer „Notfallsituation“ bedarf es nicht dieser Regelung. Und für die EU-Institutionen ist, wenn es um Entscheidungen geht, letztlich alles aus einer Notsituation heraus entstanden. Zumal der Gouverneursrat dem ESM-Vertrag zufolge für seine Entscheidungen nicht zur Verantwortung gezogen werden kann (Original – hier).

Der deutsche Steuerzahler steht am stärksten für die dort getroffenen Entscheidungen gerade. Mit eingezahlten 22 Milliarden Euro und Garantien in Höhe von 168 Milliarden Euro stemmt Deutschland den größten Teil des ESM-Kapitals.

Macht der ESM Verluste – etwa durch den hemmungslosen Ankauf von Staatsanleihen und diese weiter an Wert verlieren – dann kann das Direktorium mit einfacher Mehrheit die Verluste abrufen. Das heißt: Wenn Italien, Frankreich und Spanien es verlangen, muss Deutschland zahlen – reales Geld, für das Deutschland dann selbst wieder Schulden machen muss. Noch enger wird es, wenn bestimmte Zahler nicht wie vereinbart in den ESM einzahlen: Wenn nämlich der „ESM selbst in Verzug bezüglich einer beliebigen regelmäßigen oder sonstigen Zahlungsverpflichtung gerät, ruft der Geschäftsführende Direktor ausstehende Einlagen auf das Grundkapital ab“. Der Direktor ist ein Beamter, wie auch das ganze Direktorium lauter Beamte sind. Sie sind niemandem verantwortlich, nationales Recht greift nicht, die Beamten genießen volle Immunität. Der Direktor hat eine besonders starke Position: Er wird auf fünf Jahre gewählt und kann nur mit 80% Zustimmung abgewählt werden. Wenn also Frankreich Nein sagt, kann der Direktor unbehelligt weitermachen.

Auch das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange: Wenn der Gouverneursrat der Meinung ist, der ESM braucht noch mehr Geld, kann das Grundkapital unbegrenzt erhöht werden. Für diesen Fall ist übrigens das einzige Mal im gesamten Vertrag die Zustimmung der nationalen Parlamente vorgesehen. Dies ist zwar sehr bescheiden, könnte aber früher als gewünscht von Bedeutung sein: Denn fast alle Beobachter sind mittlerweile der Meinung, dass die 500 Milliarden Euro nicht ausreichen werden, um das gesamteuropäische Schuldenloch zu stopfen.

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