In einer Rede in Dresden sagte Bundesbank-Chef Jens Weidmann, es bedürfe „erheblicher Anstrengungen“ in vielen Bereichen, um die Krise zu überwinden. Seit dem G20-Treffen im November 2008 – auf dem Höhepunkt der Finanzkrise – seien die Finanzsysteme nicht wesentlich stabiler und schockresistenter gemacht worden.
Im Gegenteil: Etliche Bailouts in Irland und Griechenland haben die Krise Jahr für Jahr vertieft. Der Zuletzte überbordende Finanzsektor Zyperns ist aktuell das größte Problem in der Krise (mehr hier). Weidmann machte darauf aufmerksam, dass bei einem zu großen Finanzsektor „die Stabilitätsrisiken und der Anteil weniger nützlicher Geschäfte“ zunähmen. Der Maßnahmenkatalog der G20 in Washington müsse daher weiter umgesetzt werden.
Unter anderem soll es mehr Transparenz im Finanzsystem geben. Die Kapitalquoten der Banken sollten erhöht werden. Systemrelevante Akteure müssten dabei „höhere Anforderungen erfüllen“ und die Regulierung der Schattenbanken sollte vorangetrieben werden. All diese Maßnahmen müssten weiter verfolgt werden. Die Maxime, die der Bundesbank-Chef dabei verfolgt wissen will, ist das Prinzip der Haftung:
„Ich möchte an dieser Stelle auf einen grundsätzlichen Punkt hinweisen, der mir besonders wichtig ist. Zentrales Bindeglied zwischen den eben genannten Zielen und den Ansatzpunkten, um sie zu erreichen, ist die Stärkung des Haftungsprinzips.“
Weidmanns Motto: Wer den Nutzen hat, muss auch den Schaden tragen. Damit es jedoch nicht dazu kommt, müssten die verantwortlichen Akteure sich den festgesetzten Regeln verpflichtet fühlen. Weidmann setzte an dieser Stelle zu einem Seitenhieb auf Frankreich an, dem bei der Einhaltung des Stabilitätspaktes „eine wichtige Vorbildfunktion für die Glaubwürdigkeit der Regeln und das Vertrauen in die Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte“ innehabe (mehr hier).
Wörtlich sagte Weidmann:
„Bisweilen gibt es die Sorge oder die Kritik, dass die Umsetzung all dieser hehren Absichten nicht recht vorankomme und der Reformeifer deutlich erlahmt sei.
Einen gewissen Unmut kann ich durchaus verstehen. Beim Thema Schattenbanken etwa wird erst im September ein integriertes Gesamtpaket mit Regulierungsempfehlungen vorliegen, und bis konkrete Beschlüsse gefasst sind und in Gesetze gegossen werden, wird es noch länger dauern.
Das Reformziel, bis Ende 2012 alle standardisierten OTC-Derivate über zentrale Gegenparteien abzuwickeln und zu erfassen, wurde verfehlt. Hier klemmt es noch an verschiedenen Stellen, angefangen von fehlenden Standards bis hin zu datenschutzrechtlichen Problemen, und insbesondere die Verhandlungen zur grenzüberschreitenden Abstimmung zwischen den USA und Europa stocken.
Und auch beim Too-big-too-fail-Problem, genauer: der Umsetzung international vereinbarter Standards zu Abwicklungsregimen, ist der Fortschritt bislang durchwachsen. Hier müssen wir einer gewissen Tendenz zur nationalen Abschirmung und zur Fragmentierung der Finanzmärkte entgegentreten. Andernfalls drohen Wettbewerbsverzerrungen und neue Stabilitätsrisiken. Die Börsenzeitung warnte jüngst grundsätzlich und plastisch sogar vor einem neuen Nationalismus der Aufseher. Die amerikanischen Vorschläge zur Regulierung der Kapital- und Liquiditätsausstattung ausländischer Institute sind hierfür ein negatives Beispiel.
Der Handlungsbedarf ist also noch groß, und das politische Interesse an einem stabilen Finanzsystem muss weiter wachgehalten werden.“
Weidmann wies auf die Probleme bei der Einführung der Finanztransaktions-Steuer hin. Aus geldpolitischer Sicht sei die Finanztransaktionssteuer in ihrer derzeitigen Form „sehr kritisch zu bewerten“, da sie die „besicherte Geldmarktgeschäfte, die sogenannten Repo-Geschäfte, mit erfassen und den Repo-Markt erheblich beeinträchtigen“ würde. Einem geheimen Dokument zufolge sei das Vorhaben von Finanzminister Schäuble schon so gut wie gescheitert (mehr hier).
Die Erhöhung der Eigenkapitalquoten nach den neuen Verordnungen von Basel III könne erst 2019 ihr volles Potenzial entfalten. Bis dahin muss man auf die Eigenverantwortung der Kreditinstitute bauen. Es gebe zwar keinen einfacheren und konsteneffizienteren Weg zur Krisenprävention, als die Erhöhung der liquiden Mittel bei den Banken. An anderer Stelle gab Weidmann jedoch zu, es wäre „unredlich zu behaupten, dass sich mit all diesen Maßnahmen Bankenschieflagen künftig ausschließen lassen.“
Konkret müsse eine künftige Bankenunion zwei Säulen umfassen: die einheitliche Aufsicht und einen einheitlichen Abwicklungs- und Restrukturierungsmechanismus für den Falle, dass Banken pleitegehen. „Die Schaffung einer Bankenunion ist eine institutionelle Großbaustelle.“
Die Bankenaufsicht (SSM) werde nicht alle europäischen Kreditinstitute, sondern „nur die bedeutendsten Banken direkt beaufsichtigen“. Größe, Verflechtung und die Bedeutung für die jeweilige Volkswirtschaft sind die Faktoren, auf die sich die Bankenaufsicht konzentriert. Jeweils nur die drei größten Banken werden diesbezüglich unter die neue Aufsicht gestellt. „In der Summe werden somit europaweit rund 130 Banken direkt vom SSM beaufsichtigt“, sagte Weidmann.
Dass der Aufsichtsmechanismus bei der EZB angesiedelt ist, macht Weidmann „nicht glücklich“: Es könne zu „Interessenkonflikten zwischen Geldpolitik und Aufsicht“ kommen. In diesem Zusammenhang erwähnt Weidmann die steigenden Preise der Immobilien in Deutschland, auf die die Bundesbank „ein wachsames Auge“ haben werde (mehr zur Entwicklung von Immobilienblasen – hier).
Für die Haftungsverhältnisse im Falle der Abwicklung einer Bank durch die neue EU-Institution SRM will Weidmann zuerst die Eigenkapitalgeber, dann die Fremdkapitalgeber und schließlich auch die Einleger zur Rechenschaft gezogen wissen. Bei der Verwendung von öffentlichen Geldern zur Abwicklung von Kreditinstituten hält die Bundesbank eine Vergemeinschaftung der Schulden für denkbar:
„Letztlich ist der Umgang mit den Altlasten aber kein aufsichtliches Problem, sondern eine Frage, die die Politik beantworten muss. Entscheidet sich die Politik, die Altlasten tatsächlich zu vergemeinschaften, ist dies nichts anderes als ein Finanztransfer. Die Transparenz gegenüber dem Bürger und Steuerzahler gebietet dann aber auch, den Transfer als solchen offenzulegen.“
Der Bürger wird künftig nicht mehr in erster Linie und ausschließlich als Steuerzahler, sondern auch als Bankkunde mit seinem Ersparten für die Schulden der Banken haften müssen (hier). Die Bundesbank will „diesem Haftungsprinzip wieder mehr Raum geben“. Wenn nötig, dann auch „mit Nachdruck“ und „mit langem Atem“, so Weidmann.
Wie gut die Banken und Staaten in Europa unter der drückenden Schuldenlast indes noch atmen können, entscheidet nicht der Präsident der Bundesbank, sondern die mathematische Kurve, die sich bei einer exponentiellen Schuldzins-Entwicklung ergibt.
Das wird am Ende allerdings tatsächlich mit Nachdruck geschehen.