Der oberste russische Gerichtshof hat angekündigt, zwei gegen Michail Chodorkowski verhängte Urteile zu überprüfen. Die Prüfung der Fälle aus den Jahren 2005 und 2010 im Zusammenhang mit Chodorkowskis Rolle bei dessen inzwischen aufgelöstem Ölkonzern Yukos werde in den kommenden zwei Monaten erfolgen, teilte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch mit. Damit könnten Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, die Chodorkowski nach eigenen Worten daran hindern, trotz seiner Begnadigung durch Präsident Wladimir Putin in die Heimat zurückzukehren. Der frühere Ölmagnat war am Freitag überraschend nach zehnjähriger Haft freigelassen worden und hält sich derzeit in Berlin auf.
Die russische Regierung hat Chodorkowski zwar zugesichert, dieser könne jederzeit nach Russland zurückkehren. Chodorkowski erklärte jedoch, es gebe keine Garantien, dass er anschließend das Land auch wieder verlassen dürfe. Er werde nicht heimkehren, solange ein Gerichtsentscheid Gültigkeit habe, demzufolge er umgerechnet 380 Millionen Euro an Steuerschulden zu begleichen habe. Der russischen Zeitung „Kommersant" sagte er, er begrüße die jetzt zugesicherten Überprüfungen. Zugleich hoffe er, dass diese auch zur Freilassung seines ehemaliger Geschäftspartners Platon Lebedew führen würden.
Der russische Regierungskritiker Michail Chodorkowski hat ein Visum für die Schweiz beantragt. Ein Sprecher des Schweizer Außenministeriums erklärte am Dienstag, Chodorkowski habe in der Schweizer Botschaft in Berlin um eine dreimonatige Einreisebewilligung gebeten. Das Gesuch werde nun bearbeitet. Russischen Medienberichten zufolge hat Chodorkowskis zweite Frau Inna ein Eigenheim in Genf, wo auch mehrere seiner Firmen Niederlassungen betrieben. Der 50-Jährige hat bislang offengelassen, wie lange er in Deutschland bleiben wird. Sein Visum für die Bundesrepublik gilt für ein Jahr.