Politik

Gericht: NRW muss Selbstanzeigen bei Steuervergehen offenlegen

Die Zahl der Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern, die ihr Geld in der Schweiz lagern, ist in Nordrhein-Westfalen massiv gestiegen. Das Finanzministerium will die genaue Anzahl der Anzeigen verschweigen. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht zwingt NRW nun zur Veröffentlichung.
28.12.2013 23:55
Lesezeit: 1 min

Die Zahl der Selbstanzeigen in Nordrhein-Westfalen ist massiv gestiegen. Nach bislang unveröffentlichten Zahlen sollen allein in Ostwestfalen-Lippe in diesem Jahr 751 Selbstanzeigen im „Zusammenhang mit unversteuerten Kapitalanlagen in der Schweiz“ eingegangen sein.

Das sind fast genauso viele Personen, wie in den letzten drei Jahren zusammengerechnet. In den Jahren 2010 bis 2012 zeigten sich 793 Personen an, weil sie Geld unversteuert in der Schweiz lagerten. Das ergaben Recherchen der Neuen Westfälischen.

NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat sich massiv gegen die Veröffentlichung der Daten gewehrt. Die Behörde hatte der Zeitung zuvor die Informationen unter Verweis auf das Steuergeheimnis verweigert.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht sah das anders und zwang das Finanzministerium, der Zeitung Auskunft zu erteilen. Eine Verweigerung im Hinblick auf den besonderen grundrechtlichen Schutz der Presse- und Rundfunkfreiheit sei nicht gerechtfertigt. Die Informationen verletzen nicht das Steuergeheimnis, so das Gericht.

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