Ganz unauffällig haben Bundestag und Bundesrat in der vergangenen Woche beschlossen, die Mehrwertsteuer für Silbermünzen zu erhöhen. Ab dem 1. Januar können Silbermünzen nun nicht mehr zum verminderten Steuersatz erworben werden.
Bis dato galt für Silbermünzen der verminderte Steuersatz von sieben Prozent. Dieser soll ab 2014 auf 19 Prozent erhöht werden. Der neue Steuersatz bezieht sich auf Silber-Anlagemünzen wie beispielsweise den China-Panda, den australischen Kookaburra, den Silber-Philharmoniker, aber auch auf Silber-Sammlermünzen. Die Änderung des Mehrwertsteuersatzes für die Silbermünzen findet sich im Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilfe-Umsetzungsgesetz, S. 44, § 12 Absatz 2). Silber wird nicht direkt erwähnt, vielmehr wird die Bezeichnung „Kunstgegenstände und Sammlungsstücke“ verwendet - dazu und zur Anhebung näheres auch hier (S. 44f.)
Mit dieser Neuerung richtet sich die Regierung nach einer EU-Richtlinie, die die Harmonisierung der Mehrwertsteuersätze vorgibt. Der Vorteil für die Bundesregierung: Höhere Steuereinnahmen sind immer willkommen und man setzt etwas derartiges eben einfacher bei Gruppen um, die nicht eine so starke Lobby aufweisen wie die Hotelbranche oder die Automobilindustrie. So profitiert der Staat von dem Geschäft mit Kapitalanlagen.
An das Gold hat sich die Politik jedoch noch nicht herangewagt. Sowohl Goldbarren als auch Goldmünzen bleiben weiterhin von der Mehrwertsteuer befreit. Bisher galt dies, weil diese als Kapitalanlage gelten. Das kann sich jedoch noch ändern. Goldmünzen mit münzkundlichem Wert (Sammlermünzen) sind hingegen steuerpflichtig.