Politik

Frankreich: 1.500 Euro Strafe für Sex mit Prostituierten

Lesezeit: 1 min
30.11.2013 22:33
In Frankreich müssen Freier, die sich erwischen lassen, künftig eine Strafe von 1.500 Euro zahlen. Die französische Nationalversammlung will ein solches Gesetz. Am Freitag waren gerade mal 20 Abgeordnete anwesend. Sie brachten das Gesetz am späten Abend auf den Weg. Was genau zu dieser Stunde die anderen Abgeordneten getan haben, unterliegt der berühmten französischen Diskretion.
Frankreich: 1.500 Euro Strafe für Sex mit Prostituierten

„Immer noch viel zu milde für die Freier“ befand die Mehrheit der rund zwanzig (!) anwesenden Abgeordneten der französischen Nationalversammlung am Freitagabend die geplante Strafe für Freier. Ungefähr doppelt so viele Demonstranten begleiteten die Sitzung vor dem Gebäude.

Freier, die bei Geschäften mit Prostituierten gefasst werden, sollen eine Strafe von 1.500 Euro zahlen, bei einer Wiederholungstat sogar 3.000 Euro. So sieht es der seit Freitag an im französischen Parlament diskutierte Entwurf vor. Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam von der Sozialistin Maud Olivier und dem Konservativen Guy Geoffroy eingebracht. Das Regierungslager ist in der Frage gespalten. Die sozialistische Frauenrechtsministerin Najat Vallaud-Belkacem unterstützt jedoch den Vorstoß.

Im Mai 2012, während der Stichwahl um das französische Präsidialamt, kassierten die Richter des französischen Verfassungsrates den Straftatbestand der sexuellen Belästigung. In diesem Gesetz stand: „Die Belästigung einer Person zur Erlangung sexueller Gunst wird mit einem Jahr Haft und 15.000 Euro Geldbuße bestraft.“ Die Formulierung sei für die Rechtspraxis viel zu schwammig formuliert, konstatierten die Richter.

Hintergrund: 2009 klagte eine 37-jährige Frau gegen ihren 69-jährigen Vorgesetzten der Rentnervereinigung der Banque de France. Dieser hatte sie angeblich ohne ihre Einwilligung an Brust und Beinen berührt. Als der Fall 2012, nur 5 Tage nach Rücknahme des Belästigungsgesetzes, verhandelt wurde, wähnte sie sich siegessicher - doch die Richter befanden: „Gesetz ist Gesetz, und wo es kein Gesetz gibt, existiert auch kein strafbares Delikt“. Außer sich vor Wut stürzte sich die Klägerin auf den Beschuldigten, welcher daraufhin Strafanzeige wegen versuchter Körperverletzung stellte.

Rund 200 offene Verfahren wurden damals mangels Gesetz eingestellt.

Die Resonanz der Öffentlichkeit war enorm und da gerade Wahlkampf war, nutzte Hollande die Gunst der Stunde und versprach, noch während seiner Amtszeit werde der Belästigungsparagraph wieder eingeführt.

Unter dem Motto „Touche pas à ma pute“ (Finger weg von meiner Hure) organisierte die Gewerkschaft für sexuell Tätige, STRASS ( Syndicat du traivail sexuel) mehrere Demonstrationen in Paris, welche sich auf das Selbstbestimmungsrecht der/des sich Prostituierten beruft.

Der Gesetzesvorschlag von Hollandes sozialistischer Partei wurde jedoch in der Nationalversammlung angenommen. Der Besuch einer sich prostituierenden Person (geschlechtsneutral formuliert) wird zukünftig unter Strafe gestellt.

Ironie am Rande: Die Gesetzesinitiative wird mit dem „Kampf gegen organisierte Kriminalität und Menschenhandel“ begründet und zeitgleich mit rund 20 Millionen Euro aus dem französischen Staatshaushalt, also vom Steuerzahler, finanziert - um die Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen zur Einhaltung dieses Gesetzes zu ermöglichen.

Die letzte Lesung findet am 4. Dezember statt.

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