Deutschland

GEZ erhält Big-Brother-Award für Daten-Schnüffelei

Der BigBrotherAward in der Kategorie Politik geht an die Ministerpräsidenten der 16 deutschen Bundesländer für die Einrichtung des Gemeinsamen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio und die damit verbundene massive Ansammlung von Personendaten der gesamten deutschen Bevölkerung.
15.04.2013 16:37
Lesezeit: 3 min

Laudator Frank Rosengart begründet die Entscheidung für den (hier beim Veranstalter alle anderen Preisträger):

Die Gebühreneinzugszentrale GEZ hat 2003 von uns den BigBrotherAward für ihr Lebenswerk erhalten. Ein Vorschlag aus der Laudatio von damals war, die Rundfunkgebühr von einer Geräteabgabe auf eine Haushaltsabgabe umzustellen. Im Zeitalter, wo sogar schon ein digitaler Fotorahmen als sogenanntes „neuartiges Rundfunk- empfangsgerät“ zählen kann, ist ein Ende der Geräteabgabe mehr als überfällig. Seit 1. Januar 2013 ist es soweit: Die alte GEZ ist passee, die Nachfolgerin heißt Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Mit dem neuen Namen wollte sich die Einrichtung auch einen neuen Anstrich verpassen. Vergiftet war der Name GEZ durch „Gebührenbeauftragte“, die in Stasi-Manier unangemeldete Hausbesuche durchgeführt haben bis hin zu durchwühlten Mülltonnen auf der Suche nach Fernsehzeitungen. Die GEZ war eine riesige Datenkrake, die sogar Adressdaten aus Gewinnspielen aufgekauft haben soll, um Gebührenpflichtige zu identifizieren. Ein bundesweites Schattenmelderegister entstand, praktisch jeder Einwohner war bei der GEZ registriert.

Ab 2013 sollte alles anders werden. Mit der Haushaltsabgabe, so war die Hoffnung, ist das alles nicht mehr notwendig. Keine Datensammlung, keine Hausbesuche mehr.

Die Realität sieht jedoch anders aus: Weiterhin stehen nicht die Haushalte, sondern die Gebührenpflichtigen im Fokus der Erhebung. So ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag festgeschrieben, dass wie bisher jeder Mensch, der umzieht in Deutschland von den Meldebehörden an den Beitragsservice übermittelt werden muss. Dabei werden nicht nur erforderliche Daten übermittelt, sondern fast alles, was in den Melderegistern vorhanden ist, inklusive vorheriger Wohnadressen, Hinweisen auf soziale Lebensumstände usw.. Ab 2015 darf der Beitragsservice auch wieder auf Datenbestände aus privaten Quellen zugreifen, seien es Adresshändler, Versicherungen, Inkassounternehmen, Gewinnspielanbieter oder die Nachsendeaufträge der Deutschen Post AG.

Zusätzlich ist ein einmaliger Schnappschuss sämtlicher Einwohner der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen, für diesen sind am 3. März 2013 alle Meldedaten eingefroren worden, welche im Laufe der nächsten zwei Jahre häppchenweise an den Beitragsservice übermittelt werden. Zwar sollen die Daten nach erfolgreicher Feststellung der Gebührenpflicht gelöscht werden, jedoch gibt der Staatsvertrag dem Beitragsservice bis Ende 2015 Zeit für die Löschung.

Außerdem durfte der Beitragsservice den gesamten Datenbestand der GEZ übernehmen. Unter dem Strich hat der Beitragsservice jetzt also dreimal so viele Datensätze wie vorher: Den Altbestand der GEZ, den neuen Schnappschuss vom 3.3.2013 und das regelmäßige Update von sämtlichen Umzugsbewegungen. Und weitere Daten kann er sich auf dem freien Markt besorgen.

„Einfach. Für alle“, lautet der Slogan für den neuen Rundfunkbeitrag. Eine Wohnung, ein Beitrag – aber so einfach ist das gar nicht. Wenn zum Beispiel mehrere Leute in einer Wohnung wohnen, muss nur einer zahlen – und die anderen? Die müssen dem Beitragsservice die entsprechende Kundennummer des Zahlenden nennen, um der Zahlungspflicht zu entgehen. Das bedeutet, der Beitragsservice registriert nicht nur jede Wohnung, sondern auch, wer mit wem in dieser Wohnung wohnt. Damit weiß der Beitragsservice genau so viel über uns, wie die Einwohnermeldeämter – wenn nicht sogar noch mehr!

Die Gebührenbeauftragten gibt es übrigens weiterhin. Sie heißen jetzt „Personen, die die Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags

überprüfen", und wurden nur umgeschult: Sie suchen jetzt nicht mehr heimlich betriebene Fernsehgeräte, sondern neue, nicht registrierte Wohnungstüren.

Wer sich über die Arbeit des Beitragsservice erkundigen oder beschweren möchte, hat es übrigens nicht leicht, die Spur der Daten nachzuvollziehen. Sowohl die Landesrundfunkanstalten (so heißen die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten, die den Rundfunkbeitrag in ihrem Zuständigkeitsbereich einsammeln), als auch der Beitragsservice behaupten, für die Daten verantwortlich zu sein. Das ist ungewöhnlich, weil laut Staatsvertrag ausschließlich die Landesrundfunkanstalten für die Beitragserhebung und Kontrolle verantwortlich sind.

Die Autoren des Staatsvertrages haben sich einen raffinierten Kniff einfallen lassen, um den Beitragsservice vor sämtlichen Angriffen durch betroffene Bürger oder Datenschutzaufsichtsbehörden zu schützen: Sie deklarierten ihn als „nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung“, also gar keine eigene Institution, sondern einfach ein Teil der Landesrundfunkanstalten. Das hat zur Folge, dass die Rundfunkanstalten den Beitragsservice nicht beauftragen müssen, die ihnen vorliegenden Daten zu verarbeiten. Er tut es einfach, denn er ist ja ein Teil von ihnen. Klingt harmlos, ist es aber nicht. Durch diesen Trick haben wir es nämlich nicht mit einer so genannten Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes zu tun, sondern mit einer internen Datenverarbeitung. Das klingt nach juristischer Haarspalterei, ist aber wichtig, wenn es um Verantwortlichkeiten geht.

Denn man kann das auch anders sehen: Eine „nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung“ existiert offiziell gar nicht und dürfte deswegen auch keine Daten verarbeiten. Ein klar geregeltes Auftragsverhältnis wäre aber notwendig, damit sichergestellt ist, dass der Beitragsservice kein Eigenleben entwickelt, sondern die Daten ausschließlich unter Kontrolle der Landesrundfunkanstalten verarbeitet, so wie im Staatsvertrag vorgesehen. Und es wäre notwendig, damit die Bürger und die Aufsichtsbehörden einen klaren Ansprechpartner haben. Im Moment behaupten aber der Beitragsservice und die Rundfunkanstalten, selbst für die Daten und deren Verarbeitung verantwortlich zu sein, und stiften damit vollständige Verwirrung.

Das Verwaltungsgericht Berlin klärt derzeit, ob eine solche Konstellation rechtlich zulässig ist.

Die Jury des BigBrotherAwards steht ausdrücklich hinter dem Gedanken, dass eine demokratische Gesellschaft einen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk braucht, der von allen Bürgern gemeinsam finanziert wird, egal, ob sie diese Sender einschalten oder nicht. Leider hat die Politik die Chance verpasst, mit der Haushaltsabgabe eine neue, wirklich datensparsame Methode der Erhebung der Rundfunkbeiträge einzuführen.

Herzlichen Glückwunsch zum BigBrotherAward 2013, liebe Ministerpräsidenten der Bundesländer.

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