Union und SPD haben sich in den Koalitionsverhandlungen auf die Vorratsdatenspeicherung geeinigt. „Die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten werden wir umsetzen“, heißt im Koalitionsvertrag.
Ein Zugriff auf die gespeicherten Daten solle nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben möglich sein. „Die Speicherung der deutschen Telekommunikationsverbindungsdaten, die abgerufen und genutzt werden sollen, haben die Telekommunikationsunternehmen auf Servern in Deutschland vorzunehmen. Auf EU-Ebene werden wir auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinwirken“, heißt es. In der vergangenen Legislaturperiode war die Umsetzung der EU-Richtlinien an der FDP gescheitert.