Politik

Ägypten: Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung zu Haftstrafen verurteilt

Lesezeit: 1 min
04.06.2013 13:39
Ein ägyptisches Gericht hat insgesamt 43 Mitarbeiter von NGOs zu Haftstrafen verurteilt. Darunter befinden sich auch Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung. Haftstrafen von bis zu fünf Jahren wurden verhängt. Als Gründe wurden eine unrechtmäßige Finanzierung aus dem Ausland und die illegale Betätigung in Ägypten angeführt.
Ägypten: Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung zu Haftstrafen verurteilt

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Am Dienstag hat ein ägyptisches Gericht in Kairo Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung zu einer Haftstrafe verurteilt. Neben ihnen traf es insgesamt 43 Mitarbeiter von NGOs - 16 sollen aus den USA kommen.

Von den 43 Angeklagten erhielten 27 Haftstrafen in Höhe von fünf Jahren, elf wurden zu einem Jahr auf Bewährung und fünf zu zwei Jahren Haft verurteilt, so Al Jazeera. Das Urteil wurde in Abwesenheit der Angeklagten gesprochen. Den Angeklagten wurden illegale Arbeit in Ägypten vorgeworfen. Zudem sollen sie unrechtmäßig Gelder zur Finanzierung aus dem Ausland erhalten haben.

Ende Dezember 2011 hatte die ägyptische Justiz neben der Konrad-Adenauer-Stiftung auch Büros von 16 weiteren NGOs durchsucht und Unterlagen sowie Papiere beschlagnahmt.

Der Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung, Hans-Gert Pöttering, hat sich bereits zu dem Urteil geäußert:

 "Das Urteil ist ein schwerer Schlag gegen die Zivilgesellschaft und den Rechtsstaat in Ägypten. Die absurde Verurteilung unserer Mitarbeiter macht mich tief betroffen. Es handelte sich nicht um ein rechtsstaatliches Verfahren. Über den gesamten Prozessverlauf hinweg ist überdeutlich geworden, wie haltlos und unbegründet die Vorwürfe sind. Dies zeigt auch die kürzlich durch die ägyptische Regierung erfolgte Aufnahme der KAS in das deutsch-ägyptische Kulturabkommen.

Seit 30 Jahren hat die KAS in Ägypten gemeinsam mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen Demokratie, Rechtstaat und Soziale Marktwirtschaft gefördert. Unsere Arbeit basierte dabei auf Kooperationsverträgen mit mehreren staatlichen Stellen in Ägypten. Dies unterstreicht die völlige Unbegründetheit des heutigen Urteilsspruchs. Die über Jahrzehnte gewachsene gute Zusammenarbeit zwischen der Konrad-Adenauer-Stiftung und Ägypten ist damit nachhaltig beschädigt.

Für uns steht nun im Vordergrund, unsere Mitarbeiter vor Verfolgung zu schützen. Beide Mitarbeiter halten sich derzeit nicht in Ägypten auf. Die Konrad-Adenauer-Stiftung wird alle Möglichkeiten nutzen, um gegen dieses Urteil vorzugehen."

 

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