Binnen kurzer Zeit hat das US-amerikanische Online-Portal Airbnb großen Erfolg damit, Reisenden eine günstige Alternative zu Hotels und Pensionen zu liefern. Die Hoteliers in der Schweiz wollen dagegen etwas unternehmen. Denn die privaten Vermieter von Wohnraum nehmen dem Gastgewerbe die Kunden weg – und das ist nicht gut für die Branche.
Deswegen soll nun mit allen beteiligten Akteuren, Verbänden und Behörden ein „runder Tisch“ abgehalten werden, um das Thema „auf nationaler Ebene anzugehen“, sagte Thomas Allemann, Geschäftsleitungsmitglied von Hotelleriesuisse in einem Bericht von Schweiz am Sonntag.
Teilnehmer dieser Vereinigung sind die kantonale Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz, die kantonale Finanzdirektorenkonferenz, die eidgenössische Steuerverwaltung, der eidgenössische Datenschutzbeauftragte, der Hauseigentümerverband, der Städteverband und der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft.
Der riesige Aufwand scheint jedoch berechtigt, denn die Konkurrenz aus dem Internet bietet Kunden viel Komfort. Mieter und Vermieter können ihren Wohnraum online zur Verfügung stellen. Der Vorteil: Die Wohnungen lassen sich von potenziellen Kunden aufgrund der zahlreichen Fotos sehr gut miteinander vergleichen. Angaben über die Lage der Wohnung, Anbindung zu Ballungszentren, der schnelle Preisvergleich und der einfache Kontakt über das Portal ist für Urlauber oder geschäftlich Reisende eine komfortable und schnelle Methode, eine passende Unterkunft zu finden. Das Reisebüro wird überflüssig.
Zudem hat Airbnb einen Wettbewerbsvorteil. Das Unternehmen arbeitet in einen Graubereich zwischen Untermiete und Hotellerie. Eigentlich dürfen Mieter mit der Bereitstellung ihres Wohnraumes keinen Gewinn erzielen. Genau das könne aber geschehen, lautet ein Vorwurf der Kritiker.
Da eine Privatwohnung kein Hotel ist, fallen „zahlreiche behördliche Auflagen, Taxen und Gebühren nicht an“, die die Rechnung der echten Hotelbetriebe belasten. Die Gastgeber bezahlen weder Mehrwertsteuer, Tourismustaxen. Sie müssen auch keine Hygienevorschriften und Sicherheitsaspekte berücksichtigen. „Schliesslich müssen wir jeden Gast beim Einchecken der Polizei melden“, sagte Jörg Arnold, Chef des Hotels Storchen und Präsident des Zürcher Hoteliers-Vereins.
Das Bundesamt für Wohnungswesen sucht nach rechtlichen Mitteln, um Airbnb an diesen Kosten zu beteiligen. In Frankreich und England ist man da schon weiter und hat bereits rechtliche Massnahmen eingeleitet. In Kalifornien und New York werden Airbnb-Mitglieder dazu verpflichtet, nachträglich Hotelgebühren zu zahlen. In Italien soll der Dienst ganz verboten werden.
Die Nutzer dieser privaten Wohnbörse versuchen sich, gegen diese Kampagne zu wehren. In New York startete eine Petition, die verhindern will, dass Airbnb die Daten von 15.000 New Yorkern herausgeben muss, die Zimmer oder Wohnungen über das Portal angeboten haben, berichtet blick.ch. Die New Yorker Staatsanwaltschaft schätzt, dass die 40 beliebtesten Gastgeber in der Stadt mittlerweile einen Jahresumsatz von über 400'000 Dollar erwirtschaften.
Es gibt aber auch positive wirtschaftliche Effekte der privaten Vermietung. Nach firmeneigenen Angaben hat das Unternehmen binnen eines Jahres in New York 632 Millionen Dollar Wirtschaftsaktivität erzeugt, darunter 31 Millionen an Umsatzsteuer durch die Einkäufe der Airbnb-Gäste, berichtet das Nachrichtenmagazin Focus. Über 4.500 neue Arbeitsplätze seien dadurch entstanden. Wer billiger wohnt, gibt mehr für Konsumartikel aus, so die Logik von Airbnb.
Auch in San Fransisco (56 Millionen Euro), Paris (240 Millionen Euro) und Berlin (100 Millionen Euro) habe es einen positiven wirtschaftlichen Effekt durch Airbnb gegeben. In der Schweiz kann man mit ähnlichen Effekten rechnen.
Airbnb ist bei Reisenden sehr beliebt und hat in Peter Thiels Founders Fund einen zahlungskräftigen Investor gefunden, der das Portal mit 200 Millionen Dollar unterstützt, berichtet Gruenderszene.de. Damit hat sich Airbnb langfristig die Unabhängigkeit gesichert.
Das Online-Portal will mit den nationalen Behörden zusammenarbeiten. „Wir glauben, dass unsere Nutzer Steuern bezahlen sollten“, sagte Mitgründer Nathan Blecharczyk der Taz. „Sie wissen nur nicht, wie.“ Denn es fehlt bislang an gesetzlichen Rahmenbedingungen für die private (Unter-) Vermietung von Wohnraum im Internet.
In den Allgemeinen Geschäftsbeziehungen steht, dass bei der Nutzung des Portals „allen geltenden Gesetzen, Steueranforderungen, Regeln und Bestimmungen“ in dem jeweiligen Land entsprochen werden muss. Airbnb gibt es in über 40.000 Städten. Dort, wo das Angebot am stärksten wahrgenommen wird, wird zuerst mit den nationalen Behörden verhandelt.
Für die Nutzer dürfte es also demnächst etwas teurer werden. Die Nachfrage ist derzeit jedoch ungebrochen groß. Allein im laufenden Jahr wickelte Airbnb über fünf Millionen Übernachtungen ab.