Der Internet-Anbieter Vodafone will künftig zusätzlich zur beworbenen Maximalgeschwindigkeit auch „die regelmäßig erreichte Geschwindigkeit zur Orientierung angeben“, gab Vodafone in einer Pressemitteilung anlässlich der Internationalen Funkausstellung (IFA) bekannt. Schon 2014 sollen die Kunden die tatsächlich erbrachte Leistung möglichst adressgenau zur Verfügung gestellt bekommen.
„Das maximale Geschwindigkeitsversprechen in der Werbung klingt zwar gut - das reale Surferlebnis des Kunden in den Netzen der Branche ist aber oft ein anderes“, heißt es in der Mitteilung. An welchen Orten die Kunden wie schnell surfen können und wie schnell die meisten Kunden bei Vodafone surfen, ist bislang aus dem Produkt der Anbieter nicht abzulesen. Das soll sich nun ändern.
Hintergrund dieser neuen „Transparenz-Offensive“ ist eine neue Verordnung der Bundesnetzagentur. Danach müssen Internet-Anbieter die beworbenen Datenraten auch wirklich liefern können oder ihre Werbesprüche entsprechend anpassen. Vodafone will durch Transparenz drohenden gesetzlichen Vorgaben vorbeugen.
Einer Umfrage zufolge erreicht nicht einmal jeder Fünfte Internet-Nutzer die maximal angegebene Daten-Rate, ergab eine Studie zur Messung der Qualität von Breitbandanschlüssen im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi) im April.
Knapp 70 Prozent erreichen nur etwa die Hälfte der versprochenen Bandbreite. Noch schlechter ist das Ergebnis für LTE-Anschlüsse. Das Mobilfunknetz der vierten Generation(4G) bot in der Bandbreiteklasse 25-50 MBit/s für nur 1,6 Prozent der Endnutzer die volle und 23,3 Prozent nur die halbe Übertragungsrate.
Die Mehrheit der Internetkunden zahlt also den vollen Betrag und bekommt dafür nur die Hälfte der versprochenen Leistung.
Kritische Stellungnahmen von Unternehmen an der Messmethodik seien unberechtigt, die Studie sei repräsentativ und von Verzerrungen bereinigt worden, heißt es in dem Papier zur Qualität von Breitbandanschlüssen. „Die Unternehmen stehen nun in der Pflicht, die Versorgung ihrer Kunden ihren vertraglichen Zusagen entsprechend zu verbessern oder zumindest im Vertrag deutlich zu machen, welche Bandbreiten tatsächlich erreicht werden können“, so das BMWi.
Kontinuierliche Qualitätskontrollen sollen dafür sorgen, dass aufgedeckte Defizite zügig abgestellt werden. Bei Bedarf behält sich das BMWi jedoch vor, weitere Festlegungen durchzuführen.
Internet-Provider hatten im April zuletzt für Aufregung gesorgt. Allen voran die Deutsche Telekom wollte als erster Anbieter das Internet drosseln und die Geschwindigkeit gegen Aufpreis regulieren. Binnen weniger Tage erreichte eine Online-Petition über 50.000 Unterschriften. Nun muss sich der Bundestag mit dem Thema befassen (mehr hier).