Politik

Doris Barnett (SPD)

Doris Barnett (SPD) ist Bundestagsabgeordnete. Sie ist Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, im Unterausschuss "Regionale Wirtschaftspolitik" (Unterausschuss des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie) sowie Schriftführerin. Sie ist Vorsitzende der Parlamentarischen Versammlung der OSZE-OSZE PV. Des Weiteren ist sie Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und in der Europäischen Versammlung für Sicherheit und Verteidigung / Versammlung der Westeuropäischen Union.
16.09.2013 00:25
Lesezeit: 2 min

Welchen Weg soll die EU einschlagen: Mehr Abgabe von Souveränität an Brüssel oder Rückgabe von Souveränität an die Nationalstaaten, wie von den Briten gefordert?

Der Weg in ein Europa, in dem allen Bürgern Frieden, Freiheit und Wohlstand zuteil wird, kann nur über eine weitere Vertiefung der europäischen Gemeinschaft führen.

Die Europäische Union ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte. Von Frieden, Stabilität, Freizügigkeit und Wohlstand in Europa haben alle Mitgliedstaaten, insbesondere aber Deutschland profitiert. Ein Scheitern des Euro und eine Isolation wären für Deutschland mit hohen Wohlstandsverlusten und schweren politischen Risiken verbunden.

Die Vertiefung der europäischen Integration muss insbesondere dort vorangehen, wo dies zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung erforderlich ist. Das gilt aktuell etwa im Bereich der Bankenregulierung durch die Errichtung einer europaweiten Bankenaufsicht und ein einheitliches Bankenrestrukturierungsregime; in der Steuerpolitik bei der Erhebung einer europäischen Finanztransaktionssteuer zur Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten der von ihm verursachten Krisen; bei der Harmonisierung von Steuerbemessungsgrundlagen zur Vermeidung von Steuerdumping einiger Länder auf Kosten aller anderen; oder bei einheitlichen und verbindlichen Regeln in der Bekämpfung von grenzüberschreitender Steuerhinterziehung.

Soll es eine gemeinsame Haftung für die Schulden geben, oder soll jeder Nationalstaat für seine eigenen Schulden haften?

In den letzten Jahren hat die Bundesregierung eine Ausweitung der Haftung für Schulden zu Lasten der deutschen Steuerzahler in Kauf genommen, weil sie grundlegende politische Weichenstellungen scheute. Nach vier Jahren Krisenpolitik der Regierung Merkel haften die europäischen Steuerzahler für eine Summe von 1.200 Milliarden Euro an Hilfskrediten. Hinzu kommen noch die beträchtlichen Risiken aus den Staatsanleihekäufen der EZB. Das Haftungsrisiko ist insbesondere für Deutschland immer weiter angestiegen. Da der Euroraum in einer tiefen Rezession steckt und nichts unternommen wird, um neues Wachstum zu fördern, wachsen die Ausfallrisiken stetig weiter.Wir brauchen eine andere Krisenpolitik, die für eine grenzüberschreitende Wiederbelebung der europäischen Wirtschaft sorgt. Deutschland kann dazu durch Mindestlöhne und Tariflohnsteigerungen, aber auch durch höhere Investitionen im eigenen Land beitragen. Auf europäischer Ebene kann ein Investitions- und Aufbaufonds helfen, Modernisierungsinvestitionen etwa im Bereich des produzierenden Gewerbes und der Energieeffizienz anzustoßen und privates Kapital zu mobilisieren. Nur wenn der Euroraum aus der Rezession herausfindet, können die schon bestehenden Haftungsrisiken wieder reduziert werden. Langfristig wollen wir die Einrichtung eines europäischen Schuldentilgungsfonds prüfen, wie sie der Sachverständigenrat der Bundesregierung vorgeschlagen hat: Er verbindet die nationale Verantwortung für die Rückführung der Schulden mit Solidarität bei der Sicherung stabiler Refinanzierungsbedingungen.

Sparen geht am besten durch effizienten Einsatz von Steuergeldern. Sind Sie dafür oder dagegen, dass Behörden und Politiker, die nachweislich Steuergelder verschwendet haben, dafür auch bestraft werden sollen, etwa durch ein Bußgeld?

Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat. Politische Entscheidungen werden durch die Wählerinnen und Wähler bewertet und korrigiert. Darüber hinaus stellt das Strafgesetzbuch eine Reihe von Delikten von Amtsträgern unter Strafe, die ihre Amtsstellung missbrauchen. Dazu gehören etwa Veruntreuung, Bestechung, Bestechlichkeit oder Vorteilsgewährung. Auch die Bestechung von Abgeordneten wollen wir unter Strafe stellen.

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