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Tabu-Bruch: GEZ will Beiträge mit Inkasso-Unternehmen eintreiben

Lesezeit: 6 min
22.02.2013 20:07
Die öffentlich-rechtlichen Sender planen, säumigen GEZ-Zahlern auch mit Inkasso-Unternehmen Druck zu machen. Der Datenschutz-Beauftragte von Schleswig-Holstein hält dies für „hochproblematisch“. Die GEZ-Eintreiber agieren in dieser Frage äußerst undurchsichtig. So schadet das öffentlich-rechtliche System der Demokratie nachhaltig. Ein Bericht aus dem Innenleben eines morschen Systems.
Tabu-Bruch: GEZ will Beiträge mit Inkasso-Unternehmen eintreiben

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Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, ist ein besonnener Mann. Wenn er einmal Alarm schlägt, dann muss die Lage ernst sein. In einem Interview mit der SHZ hatte Weichert die Datensammelwut der GEZ-Eintreiber angeprangert: Was früher illegal war, wurde nun mit einem neuen Gesetz legalisiert. Der Artikel auf den Deutschen Wirtschafts Nachrichten hat für entsprechendes Aufsehen gesorgt (hier).

Neben vielen empörten Reaktionen meldete sich auch eine Mitarbeiterin des „Beitragsservices“ bei den DWN. Sie wollte jedoch nichts zur Aufklärung beitragen sondern verlangte forsch, dass die DWN den Artikel ändern müssten. Herr Weichert habe im Interview mit der SHZ nie von „Rasterfahndung“ gesprochen, er habe das auch bereits zurückgezogen. Auch stimmen die Aussagen nicht, dass die GEZ-Eintreiber, die sich heute „Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio“ nennen, sich der Daten der Melde- und Kraftfahrzeugämter bedienen.

Wir teilten der Dame mit, dass wir Artikel nicht ändern, wenn nicht ausdrücklich Fehler darin enthalten sind und baten sie, uns doch einfach ein paar Fragen zu den Punkten beantworten möge, wo sie anderer Meinung sei. Darauf teilte uns die Dame mit, dass sie das nicht tun werden, „weil wir solche Spiele nicht mitmachen“. Was am Angebot eines Wortlaut-Interviews ein „Spiel“ ist, wollte sie uns nicht erklären.

Darauf kontaktierten wir Thilo Weichert in Kiel. Er relativierte tatsächlich das Interview, aber lediglich in Nuancen. Er schickte uns die Passage, die er dem SHZ-Redakteur gesendet hatte. Darin heißt es: „Der Beitrag ist inhaltlich korrekt, aber nicht ganz fair. Deshalb wäre ich froh, wenn Sie zumindest noch einen Satz aufnehmen würden: ,Dass der Beitragsservice vorläufig auf einige der gesetzlich vorgesehenen Datenbeschaffungsbefugnisse verzichten möchte, dient nach Ansicht von Weichert nur der aktuellen Akzeptanzerhöhung, mache das Gesamtsystem aber nicht besser.‘“ Ein Dementi klingt anders.

Uns interessierte nun natürlich die etwas kryptische Passage, in der es heißt, „dass der Beitragsservice vorläufig auf einige der gesetzlich vorgesehenen Datenbeschaffungsbefugnisse verzichten möchte“.

Weichert erläutert dazu, dass der neue Rundfunkstaatsvertrag tatsächlich das ganze Arsenal der datenschutzrechtlich fragwürdigen Maßnahmen vorsieht: Die Behörde kann bei Meldeämtern, Kraftfahrzeugämtern und Dritten alle Daten abgleichen. Das hat die GEZ auch schon bisher getan, was eindeutig ungesetzlich war. Nun wurde durch den neuen Rundfunkstaatsvertrag eine legale Grundlage geschaffen – zumindest nach Auffassung der Öffentlich-Rechtlichen. Weichert sieht das anders: Er hält die Datenerhebung für verfassungswidrig. Es sei auch bereits eine Klage in Karlsruhe anhängig, die aber leider „schlecht begründet“ sei. Ob die Verfassungsrichter die Daten-Sammelwut der GEZ-Behörde daher stoppen werden, ist unklar.

Dennoch, so Weichert, hätten die Öffentlich-Rechtlichen Sender gemerkt, dass es ein erhebliches „Akzeptanz-Problem“ der neuen Gebühr in der Öffentlichkeit gebe. Daher hatten sie in einer Vereinbarung eine Art Willenserklärung abgegeben. Sie trägt den schönen Namen: „Eckpunkte für eine Konkretisierung der datenschutzrechtlichen Anforderungen im Vollzug des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages“. Darin wird festgehalten, dass man die fragwürdigen Maßnahmen vorerst nicht anzuwenden gedenke. Allerdings ist die Erklärung vollständig unverbindlich.

Und die Sender weichen auch nicht von der Auffassung ab, dass sie alles Recht der Welt auf ihrer Seite haben, um die Daten zu sammeln.

So lesen sich die meisten Passagen denn auch wie ein Beschwichtigungs-Schreiben mit einem stark rechthaberischen Unterton. Eines der Bedenken der Datenschutzbeauftragten ist, dass die Betroffenen nicht darüber informiert werden, wo die GEZ herumschnüffelt. Dies sei ungesetzlich.

Die Sender vertreten dagegen die Auffassung:

„Es ist darüber diskutiert worden, ob die Betroffenen über die Gewinnung von Daten auf diesem Wege benachrichtigt werden müssen. Dazu wird auf den Rechtsgedanken der einschlägigen Rechtsgrundlagen über die Benachrichtigung in den Landesdatenschutzgesetzen verwiesen. Zwar wird in diesen gesetzlichen Regelungen (wie z.B. § 18 LDSG Rhl.-Pf. oder Art. 10 Abs. 8 LD SG Bayern) in der Tat im Grundsatz vorgeschrieben, dass Betroffene unaufgefordert benachrichtigt werden müssen, wenn Daten ohne Kenntnis des Betroffenen erhoben werden. Allerdings bestehen regelmäßig Ausnahmen von dieser Benachrichtigungspflicht, die im Fall der Anmietung von Adressen zur Ermittlung von Beitragspflichtigen alternativ oder sogar kumulativ einschlägig sind. So besteht z.B. gemäß Art. 10 LDSG Bayern (inhaltsgleich z.B. § 18 Abs. 2 LDSG RP, § 12 Abs. 2 LDSG NRW) die Benachrichtigungspflicht dann nicht, wenn

1. eine Rechtsvorschrift die Speicherung der personenbezogenen Daten ausdrücklich vorsieht,

2. die Betroffenen auf andere Weise Kenntnis von der Tatsache der Speicherung erlangt haben, oder

3. die Benachrichtigung der Betroffenen unmöglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.“

Gönnerhaft bieten die Sender als „Kompromiss“ an:

„Die Landesrundfunkanstalten können sich aber vorstellen, auf dieses Anliegen in allgemeiner Form einzugehen, in dem z.B. im Internetauftritt auf die Gewinnung von Daten auf diesem Wege hingewiesen wird.“

Das Problem mit dieser rechtlich völlig unverbindlichen Absichtserklärung besteht zunächst darin, dass es eine Erklärung der Sender isr. Die GEZ-Behörde hat mit der Vereinbarung nichts zu tun. Und sie ist offenbar auch nicht gewillt, von der bisherigen Praxis der verfassungsrechtlich bedenklichen Praxis des Daten-Schnüffelns abzurücken.

Denn während die Sender eine Erklärung herumreichen, mit denen sie allen – auch den unabhängigen Datenschutzbeauftragten – Sand in die Augen streuen, hat die GEZ-Behörde bereits neue Fakten geschaffen.

Diese findet sich in der „Satzung des Mitteldeutschen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge, vom 24. September 2012“.

In diesem Dokument wird in einer Art Durchführungsverordnung festgelegt, dass die GEZ-Eintreiber alle Mittel einsetzen werden, um an das Geld der Beitrags-Pflichtigen zu kommen. Die Satzung wurde bereits vom rbb adaptiert, die anderen Sender haben - noch - keine derartige Verordnung erlassen. Weichert ist überzeugt, dass die Befugnisse in dem Papier in der Praxis auch angewandt werden: „Der Beitragsservice wird alles tun, um an das Geld zu kommen.“

Besonders irritiert ist Weichert von einem Passus, der es den GEZ-Eintreibern erlaubt, auch Inkasso-Unternehmen zur Eintreibung einzusetzen.

Dazu schreibt der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein:

„Eine Regelung zum privaten Inkasso war bisher nicht Gegenstand der datenschutzrechtlichen Erörterungen. Die Regelung in § 16 versucht, das Datenschutzrecht einzuhalten (insbesondere die Gewährleistung einer Auftragsdatenverarbeitung in Abs.3: "...nur im Rahmen der ihnen erteilten Aufträge und Weisungen..."). Dies wäre im Bereich der Steuern definitiv nicht zulässig. Da hier Steuerrecht nicht direkt anwendbar ist, kann nicht auf das Steuergeheimnis zurückgegriffen werden. Ich halte aber dessen ungeachtet die Einschaltung von privaten Inkassofirmen für hoch problematisch.

Die ARD ist offenbar selbst nicht wirklich im Bilde, was da vorgeht. Wir haben der ARD-Pressestelle dazu folgende Fragen geschickt:

Unbeantwortete Fragen der DWN:

Beim MDR steht unter §16, dass die Rundfunkanstalt „Dritte mit einzelnen Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs, insbesondere mit der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, mit der Feststellung beitragsrelevanter Tatsachen, mit der Einziehung oder mit Inkassomaßnahmen von Rundfunkbeiträgen einschließlich aller Nebenforderungen beauftragen“ kann.

Was ist in diesem Zusammenhang unter „beitragsrelevanten Tatsachen“ zu verstehen? Kann u.U. auch geprüft werden, ob jemand noch studiert o.ä.?

Wie werden die Inkasso-Firmen ausgewählt? Gibt es da Ausschreibungen?

Als Dritte kommen auch „Druckdienstleister, Telefoncallcenter, Datenerfassungs-, Datenträgervernichtungsunternehmen“ in Frage. Welche Unternehmen wären das, und wie werden diese ausgewählt?

Inkasso-Unternehmen werden erst ausgesandt, wenn die „hoheitliche Vollstreckung“ gescheitert ist. Läuft ein gerichtlicher Mahnbescheid unter hoheitlicher Vollstreckung, oder kommt das Inkasso-Unternehmen vor dem Gericht?

Wir erhielten auf unsere Fragen keine Antworten. Die Damen von der ARD-Pressestelle, die beim NDR angesiedelt sind, bemühten sich redlich, uns zu helfen: Sie verwiesen uns an den WDR. Der WDR hatte keine Antworten. Der NDR versuchte es beim MDR. Auch aus Leipzig war keine Auskunft zu erhalten. Mit sichtbar ehrlichem Bedauern sagten uns die Damen vom NDR, dass sie uns leider nicht helfen können.

Bei unseren Recherchen mussten wir öfter an den WDR-Chefredakteur Jörg Schönenborn denken: Er hatte erklärt, dass der neue Rundfunkbeitrag nicht weniger sei als eine „Demokratie-Abgabe“ (hier). Tatsächlich sind die Methoden der GEZ-Eintreiber exakt so, wie man sich das Gebaren einer Geheimorganisation vorstellt – einem „Rundfunk-Staat im Staate“.

Es werden Behörden geschaffen, die sich keiner Kontrolle unterwerfen müssen. Daten werden erhoben, ohne dass die Betreffenden davon erfahren. Es wird getrickst, getäuscht, vernebelt. Es werden Alibi-Papiere in die Welt gesetzt, die den Eindruck erwecken sollen, man habe nur die besten Absichten. Zugleich arbeiten, von der Öffentlichkeit unbemerkt, Behörden, die alle Mittel anwenden, um ihre materiellen Ziele zu erreichen.

Kritische Medien werden abgebürstet – wohlgemerkt, in diesem Fall nicht von der ARD, die sich sehr kooperativ zeigte, sondern vom „Beitragsservice“. Allerdings muss man der ARD sagen: Es ist zu billig, wenn sie sich mit diesen Vorgängen nicht beschäftigt, indem sie sagt, dass der Beitragsservice eine vom Sender völlig getrennte Einrichtung ist.

Hier gilt für die ARD dasselbe, was der Sender mit großem Pathos im Fall Amazon zelebriert hatte: Der US-Konzern wurde – völlig zu Recht – für die Methoden seiner Subunternehmer in Haftung genommen. Im Riesen-Apparat der Öffentlich-Rechtlichen sollten sich doch genug Aufrechte finden, die dagegen aufbegehren, dass die Geldgier ihres Systems all ihre Werte auffrisst, so dass am Ende nichts mehr übrigbleibt als ein unsympathischer Elfenbein-Turm, der der Demokratie keinerlei Dienst mehr leisten kann, weil die Glaubwürdigkeit weg ist.

Denn all die beschriebenen Phänomene sind undemokratisch. Sie desavouieren das eigentlich sinnvolle Anliegen eines Rundfunks, den die Gesellschaft vom Zwang zur Kommerzialisierung freistellen möchte, um ordentlich informiert zu werden. Wir reden hier nicht von der Hundesteuer. Wir reden von dem Anspruch eines 8-Milliarden-Euro-Apparats, die Demokratie durch hochwertigen Journalismus zu stützen.

In der Regel erkennt man jedoch den wahren Charakter eines Systems nicht an seinen hehren Absichtserklärungen, sondern an den ganz profanen „Durchführungsverordnungen“. In dieser Hinsicht ist der neue Rundfunk-Beitrag kein Mittel zur Stärkung der Demokratie, sondern ein Vehikel zur langsamen Aushöhlung derselben.

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