Politik

Freihandel: Deutschland muss Verbraucher-Schutz an globale Behörde abgeben

Bei den Geheim-Verhandlungen zum TTIP-Abkommen in Washington macht der Plan die Runde, den Nationalstaaten die Kompetenzen für den Verbraucherschutz zu entziehen. Um die Interessen der Lobbyisten zu stärken, soll eine transatlantische Super-Behörde geschaffen werden, an die Politiker die unliebsamen Verbraucherschutzfragen abschieben können. Der Konsument wird zum Bittsteller in einer weiteren anonymen, demokratisch nicht legitimierten Organisation.
22.12.2013 03:02
Lesezeit: 3 min

Vertreter der EU und der amerikanischen Regierung eröffneten am Montag in Washington die dritte Runde der Verhandlungen zum sogenannten Freihandelsabkommen. Dies gab die EU-Komission bekannt. Das Abkommen mit dem Namen „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) findet weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und wird weitreichende Folgen für die Souveränität der Staaten haben. Es handelt sich dabei weniger um ein Freihandelsabkommen, sondern um einen ersten Schritt hin zu einer einheitlichen Weltwirtschaftsordnung.

Dass es beim TTIP nicht um den Abbau von Zollschranken geht, zeigt ein Artikel der Zeit. Dem Artikel zufolge liegen die durchschnittlichen Zölle zwischen Europa und den USA nur bei vier Prozent, da es bereits zahlreiche Freihandelsabkommen zwischen den USA und Europa gibt. Sogar die EU gibt zu, dass es sich bei dem geplanten Abkommen nicht vorrangig um ein Handelsabkommen handelt. Eine Studie im Auftrag der EU-Kommission kommt zu einem ernüchternden Schluss. Demnach würde sich das jährliche BIP der Eurozone von derzeit 12.900 Milliarden Euro bis zum Jahr 2027 im schlechtesten Fall nur um 24 Milliarden Euro erhöhen. Im besten Fall wären es 119 Milliarden Euro Zuwachs, aber auf Kosten massiver Deregulierung, wie die Autoren der Studie anmerken.

Dabei reden sie allerdings von der „Behebung nicht-Zoll-bezogener Barrieren“. Gemeint sind damit Gesundheits- und Sicherheitsstandards, die in Europa dem Verbraucherschutz dienen. Es soll eine „regulatorische Harmonisierung“ zwischen beiden Wirtschaftssystemen angestrebt werden. Dabei sollen Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, wie das europäische Verbot Hähnchenfleisch in Chlor zu baden, Genmais anzubauen oder Nutzvieh mit Wachstumshormonen zu behandeln.

Die Frage welcher Schafskäse sich „Feta-Käse“ nennen darf, zählt ebenso zu diesen Hindernissen, wie die griechische Zeitung Ekathimerini berichtet. Dem Bericht zufolge werden die Verhandlungspartner beider Seiten in der dritten Gesprächsrunde eine Liste mit Hindernissen erstellen. Nahrungsmittel-Themen werden diese Liste vermutlich anführen.

Ein Geheimdokument, das vor kurzem an die Öffentlichkeit gelangte, deutet jedoch auf einen Aufschub der heiklen Themen hin. Noch bevor es künftig zu EU-Verordnungen oder Richtlinien kommt, sollen die US-Handelskammer und die EU-Kommission in einen direkten Dialog treten. So sollen „Handelshindernisse“ erst gar nicht entstehen. Sollten dennoch unvereinbare Positionen auftauchen, werden diese an ein supra-nationale Behörde geleitet, den sogenannten „Regulativen Rat“. Diese transatlantische Aufsichtsbehörde würde es den Verhandlungspartnern erlauben, ihre Meinungsverschiedenheiten solange aufzuschieben, bis das Abkommen unterschrieben ist. Die Behörde bemüht sich dann langfristig darum, die Streitigkeiten zu lösen. Damit wird der Verbraucherschutz faktisch über Bord geworfen, denn wenn das Abkommen einmal unterzeichnet ist, gibt es kein Zurück mehr.

Zudem wird in dem Dokument der Aufruf nach „regulatorischer Kooperation“ laut. Dahinter verbirgt sich die Stärkung des Lobbyismus bei der Gesetzgebung in Brüssel und Washington, wo die Zahl der Lobbyisten die Anzahl der Politiker schon heute deutlich übersteigt. Schätzungen zufolge sind in Brüssel mehr als 25.000 Lobbyisten tätig. Diese Zahl wird sich bei Abschluss des Abkommens weiter erhöhen. Die „regulatorische Kooperation“ sieht die Einführung sogenannter „Konsultationsprozesse“ vor, die neuen Gesetzesinitiativen vorausgehen sollen, wie Lobbycontrol berichtet. Demnach werden Vertreter von Konzernen frühzeitig an der Gesetzgebung beteiligt und können unliebsame Regelungen im Keim ersticken.

Zwar sollen in die „Konsultationsprozesse“ alle Interessengruppen mit einbezogen werden, doch die Realität sieht leider anders aus. Interessenvertreter der Bevölkerung der jeweiligen Länder sucht man dort vergebens. Insgesamt sind nur 119 Unternehmensvertreter eingeladen. Schon die geheimen Vorverhandlungen zum TTIP zeigen auf, dass das Abkommen von und für die Konzerne gemacht wird. Auf der geleakten Teilnehmerliste der ersten Vorverhandlungen finden sich u.a. Vertreter von Großbanken wie Morgan Stanley, Abgesandte von Rüstungskonzernen wie BAE Systems und geopolitische Think Tanks wie der Council on Foreign Relations. Auch Großkonzerne wie Nokia, Daimler und Allianz gehören zu den privilegierten Gästen. Zudem waren verschiedene Interessensgruppen der Industrie und Wirtschaft wie die U.S. Handelskammer, der deutsche BDI und die British Bankers Association anwesend, um ihre Positionen zu vertreten.

Doch das TTIP untergräbt nicht nur die Gesetzgebung der Länder, sondern schafft auch die Gerichtsbarkeit weitestgehend ab. Sogenannte Investment-Schutzklauseln garantieren den Konzernen ihre Profite, auch wenn sich die Bevölkerung mittels Bürgerinitiative gegen geplante Vorhaben entscheiden sollte. Der Konzern verklagt den Staat dann vor unternehmerfreundlichen Schiedsgerichten auf Schadensersatz entgangener Gewinne. Konzern und Staat einigen sich dadurch außergerichtlich und der Steuerzahler muss dafür gerade stehen (mehr hier).

Die EU achtet jedoch genau darauf, dass das Abkommen in den Medien nur positiv dargestellt wird. Unliebsame Fakten werden geheim gehalten, während die Medien dem Volk das Märchen vom Wirtschaftswachstum erzählen (hier).

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