Politik

US-Datenskandal: Bundestag erfährt nicht, welche Rolle der BND spielt

Vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags sollte der BND Auskunft über die mögliche Benutzung des US-Spionage-Programms Prism geben. In einer streng geheimen Sitzung erhielten die Parlamentarier nur unzureichende Auskünfte. Der Grund: Die Arbeit von Geheimdiensten muss aus Sicherheits-Gründen geheim bleiben.
13.06.2013 01:23
Lesezeit: 2 min

Das Bundesinnenministerium beteuert, nicht das Geringste vom US-Spionageskandal um das Prism-Programm gewusst zu haben. Am Mittwoch tagte das Parlamentarische Kontrollgremium gemeinsam mit dem Bundesnachrichtendienst (BND). Es stellt sich die Frage, warum ausgerechnet der BND den US-Service nicht nutzen sollte.

Die Geheimdienste in Belgien, Großbritannien und den Niederlanden haben das Prism-Programm genutzt (hier). Das nährt den Verdacht, dass sich auch der BND die Dienste der NSA zunutze gemacht haben könnte. Doch auf Ergebnisse der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremium und des BND wird man lange, wenn nicht sogar für immer, warten müssen. Das Parlamentarische Kontrollgremium dient der Überwachung der deutschen Geheimdienste. Daher war die Sitzung vom Mittwoch streng geheim.

Wie intensiv die deutschen Geheimdienste arbeiten, zeigte zuletzt der Bericht des BND. 2010 waren es über 37 Millionen E-Mail, die erfasst wurden (hier). Der BND selbst ist auf seiner Internetseite über die eigene Methodik jedoch erwartungsgemäß verschlossen:

„Der Bundesnachrichtendienst nutzt verschiedene Methoden zur Gewinnung von Informationen. Eine Besonderheit dabei ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Dies ist weit mehr als die klassische Agententätigkeit. Nur durch das Zusammenspiel der verschiedenen Aufklärungsarten ergibt sich ein belastbares und deutliches Lagebild.“

Bereits im Mai hatten die Abgeordneten der Linken, Andrej Hunko und Jan Korte, bei der Bundesregierung eine kleine Anfrage eingereicht, in der sie mehr Informationen über die E-Mail-Überwachung der deutschen Nachrichtendienste erhalten wollten. Die Antwort der Bundesregierung ist auch hier sehr zurückhaltend, wie eine exemplarische Frage aus der Kleinen Anfrage zeigt:

Frage: „Inwieweit werden neben dem Internetverkehr, Emails, Faxverbindungen, Webforen und Sprachverkehre durch deutsche Geheimdienste weitere Kommunikationskanäle im Rahmen der „strategischen Fernmeldeaufklärung“ ausgespäht?“

Antwort der Bundesregierung: „Einzelheiten zu den technischen Fähigkeiten des BND können in diesem Zusammenhang nicht öffentlich dargestellt werden, da aus ihrem Bekanntwerden sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf den Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden der Behörde ziehen und so eine Erfassung vermeiden könnten. Bei der Beantwortung findet u.a. entsprechendes operatives Vorgehen Erwähnung. Im Ergebnis könnte dies für die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörde und mithin für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein oder aber die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Gleichwohl wird die Bundesregierung nach gründlicher Abwägung dem Informationsrecht des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nachkommen. Die Informationen werden als „Geheim“ und „VS – Vertraulich“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag zur Einsichtnahme übermittelt.“

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger schrieb indes einen Brief an den US-Justizminister Eric Holder. Darin forderte sie die „Rechtsgrundlage für dieses Programm und seine Anwendung“ der Bespitzelung deutscher Bürger durch den NSA. Sie wolle wissen, „in welchem Umfang sich dieses Programm gegen europäische und insbesondere deutsche Bürger richtet“, zitiert die SZ aus dem Brief.

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