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Finanzbehörden wollen Zugriff auf Kundendaten der Deutschen Bank

Lesezeit: 2 min
18.08.2013 00:31
Wegen des Verdachts auf Geldwäsche hat die BaFin ein Ermittler-Team in die Deutschen Bank geschickt. Die Bank soll verdächtige Kontobewegungen ihrer Kunden zu spät an die Polizei gemeldet haben. Die Behörden wollen frühzeitig Zugriff auf die Kundendaten der Kunden der Deutschen Bank.
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Das potenzielle Bußgeld für die Deutsche Bank im Falle eines Regel-Verstoßes ist mit höchstens 100.000 Euro sehr gering. Doch die Auswirkungen der neuen Bankenregeln für die Bank-Kunden sind massiv. Denn die Banken sind nun verpflichtet, verdächtige Kontobewegungen unverzüglich an die Polizei zu melden.

Die BaFin wirft der Deutschen Bank vor, nicht genügend Vorkehrungen gegen Geldwäsche getroffen zu haben. Bereits vor einigen Wochen hat sie den Wirtschaftsprüfers EY (früher Ernst & Young) damit beauftragt, den Konzern zu überprüfen, berichtet Die Welt. Ein Banksprecher sagte:

„Die Deutsche Bank nimmt ihre Verantwortung im Bereich Geldwäschebekämpfung sehr ernst. Angesichts der regulatorischen Veränderungen bauen wir unsere Kapazitäten aus und entwickeln unsere Systeme beständig weiter. Wir arbeiten eng mit den zuständigen Behörden weltweit zusammen.“

Die deutschen Behörden setzen ein Regelwerk um, das von der Financial Action Task Force (FATF) ausgearbeitet worden ist. Diese von den G20-Staaten installierte Expertenorganisation gegen Geldwäsche spricht zwar offiziell nur Empfehlungen aus. Doch tatsächlich ist etwa das deutsche Geldwäschegesetz in weiten Teilen eine Abschrift der FATF-Regeln.

Mit der Rückendeckung der mächtigsten 20 Staaten der Welt hat die FATF ein umfangreiches Überwachungs-Regime für Banken und deren Kunden geschaffen. Bei Geschäftskunden sind die Banken verpflichtet, ein detailliertes Kunden-Profil zu erstellen. Dasselbe gilt für private Kunden, die mehr als 15.000 Euro überweisen oder überwiesen bekommen.

Für diese Kunden sieht das Regelwerk vor, „alle Kundendaten, Transaktions- und Kontoaufzeichnungen und sämtliche Korrespondenz aufzubewahren, damit sie den Behörden rasch zur Verfügung gestellt werden können.“

Auch wenn Herkunft oder Ziel des Geldes ungewöhnlich sind, müssen die Banken unverzüglich die Polizei informieren. Um den Überwachungs-Anforderungen der Behörden nachkommen zu können, müssen die Finanzinstitute massiv in Informationstechnologie und Personal investieren.

Bei der Deutschen Bank hegt die BaFin nach Informationen den Verdacht, sie habe in mehreren Fällen verdächtige Transaktionen zu spät an die Polizei gemeldet. Möglicherweise sei das interne Alarmsystem nicht richtig eingestellt. Der Wirtschaftsprüfer EY untersucht allerdings, ob das Problem bei der Bank vielleicht noch größer ist.

Die FATF verlangt, dass die Banken die Polizei bei verdächtigen Kontobewegungen „unverzüglich“ informieren. Die deutsche BaFin hingegen ist konkreter: „Wir erwarten die Verdachtsmeldung idealerweise noch am Tag, an dem der Verdacht aufgetreten ist, spätestens aber am folgenden Tag“, sagte ein Sprecher.

Doch andere Fragen bleiben ungeklärt. Was genau macht einen Verdacht aus? Wie viel Zeit darf sich eine Bank für eine Prüfung nehmen, bevor sie sensible Daten ihrer Kunden an die Behörden weitergibt? Ein Geldwäsche-Experte gibt folgendes Beispiel: Ein Bankkunde, der angibt, die 100.000 Euro auf seinem Konto stammten aus einer Erbschaft, ist nach dem deutschen Geldwäschegesetz ein Verdächtiger.


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