Wie Microsoft und Google arbeitet auch Facebook mit der NSA zusammen. Doch nicht nur US-Behörden und der amerikanische Geheimdienst haben Zugang zu Facebook-Daten, auch andere Länder. Ein aktueller Bericht von Facebook zeigt, dass zwar die USA mit Abstand die meisten Daten abfragte, Deutschland aber auch zu den Ländern gehört, die von Facebook sehr viele Auskünfte wollten.
Demnach gab es in den ersten sechs Monaten dieses Jahres Facebook zufolge 1.886 Anfragen von deutschen Behörden bezüglich der Benutzer-Daten von deutschen Bürgern. Insgesamt waren 2.068 Personen davon direkt betroffen. Nach eigenen Angaben war Facebook gesetzlich verpflichtet 37 Prozent der deutschen Anfragen zuzulassen.
Die Facebook-Daten zu Anfragen deutscher Behörden bestätigen den Trend, dass der deutsche Bürger zunehmend mehr von den Behörden kontrolliert und überwacht wird. Facebook-Daten, Telekommunikationsdaten aber auch Passwörter und Kontodaten werden immer häufiger von den Behörden abgefragt (hier). Und auch der Zugriff auf diese Informationen wird zunehmend vereinfacht (mehr hier).
Zwar haben beispielsweise die US-Behörden deutlich mehr US-Bürger bei Facebook ausgeforscht (20.000-21.000). Aber Deutschland hinkt keineswegs hinterher. Von den 71 Ländern, die im Bericht auftauchen, haben nur Indien (4.144), Italien (2.306) und Großbritannien (2.337) mehr Bürger ausgeforscht als die deutschen Behörden.
Facebook versichtert jedoch:
„Wir sind davon überzeugt, dass dieser Prozess dem Schutz der Daten unserer Nutzer dient und von den staatlichen Behörden die Einhaltung von Rechtsvorschriften bei jeder einzelnen Anfrage bezüglich Nutzerinformationen fordert. Wir prüfen jede Anfrage auch ihre rechtliche Zulässigkeit und ihre Übereinstimmung mit unseren Nutzungsbedingungen sowie mit dem Gesetz. Darüber hinaus fordern wir eine genaue Darlegung der Sachverhalte und Rechtsgrundlagen, auf die die jeweilige Anfrage basiert. Wir fechten viele dieser Anfragen an und weisen sie ab, wenn wir rechtliche Bedenken haben, dies gilt auch für Anfragen, die zu weit gefasst oder zu vage sind. Wenn wir einer Anfrage aus rechtlichen Gründen nachkommen müssen, geben wir oft nur allgemeine Informationen über die Nutzer weiter, wie z. B. den Namen.“