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Von Essen bis Passau: Weitere gravierende Unregelmäßigkeiten

Lesezeit: 4 min
27.09.2013 02:07
Bei der Bundestagswahl ist es offenbar zu weitere gravierenden Unregelmäßigkeiten gekommen: In Chemnitz hätten die Bürger zweimal wählen können, in Paderborn wurden ungültige Stimmen per Telefon verändert, in Essen hatte die Wahlleiterin verschlafen - wodurch einige Bürger nicht mehr wählen konnten. Eine funktionierende Demokratie sieht anders aus.
Von Essen bis Passau: Weitere gravierende Unregelmäßigkeiten

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Zahlreiche DWN-Leser meldeten sich in den vergangenen Tagen bei der Redaktion, um von Unregelmäßigkeiten bei den Bundestagswahlen zu berichten (Teil 1 der Vorfälle - hier).

Paderborn:

Aus Paderborn berichtet ein Leser von großen Differenzen bei einer Korrektur der Stimmen. Ein Zuständiger im Einwohnermeldeamt habe nach 22 Uhr während eines Telefonats Zahlen ausgebessert. Aus 38 ungültigen, 1139 gültigen und insgesamt 1237 Stimmen seien 57 ungültige, 1120 gültige und insgesamt 1177 Gesamtstimmen gemacht worden.

Chemnitz:

Es ist bundesweit möglich, auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen zu gehen. Ein Personalausweise oder ein anderer Lichtbildausweis ist ausreichend. Doch in Chemnitz berichtet ein Leser, er hätte allein mit Vorzeigen des Reisepasses gleich zweimal wählen können. Normalerweise müssen Wähler aus der Liste ausgestrichen werden, damit so etwas nicht passiert.

Essen:

In Essen konnten oder wollten mehrere Wähler ihre Stimme nicht mehr abgeben. Die Vorsitzende des Wahlvorstands im Wahllokal Schulgebäude Adelkampstraße hatte verschlafen. Sie war die einzige, die einen Schlüssel zur Wahlurne hatte. Erst eine halbe Stunde später, um 8.27 Uhr, konnte das Wahllokal endlich geöffnet werden. Zu diesem Zeitpunkt konnten dann die ersten Wähler ihre Stimme abgeben. Einen Schlüssel für die Urne benötige man ohnehin nicht mehr. Diese wurde mit einem Bolzenschneider geöffnet. Wütende Bürger fühlten sich verschaukelt und gingen wieder. „Ich habe selbst gesehen, wie einige ihre Wahlbenachrichtigung zerrissen und ankündigten, nicht mehr wiederzukommen“, zitiert die WAZ einen Beisitzer des Wahlvorstands, Wolfgang Arnz.

Auch wenn es sich dabei nur um wenige Wähler gehandelt haben sollte, ist das für den Bezirk gravierend. Denn: Der CDU-Kandidat Matthias Heuer machte das Rennen im Wahlkreis Essener Süden mit nur drei Stimmen Vorsprung. „Was ist, wenn von diesen vielleicht 20 Wählern 13 oder 14 die SPD-Kandidatin Petra Hinz gewählt hätten?“, so Arnz. Das betreffende Wahllokal liegt in Frohnhausen. Das ist der Stadtteil, mit den meisten Stimmen für die SPD im Essener Süden.

Bei der Nachzählung ergab sich ein Vorsprung von 31 Stimmen für die SPD-Kandidatin Petra Hinz vor dem CDU-Bewerber Matthias Hauer. Beide zogen über die Landesliste in den Bundestag ein. Oberbürgermeister Reinhard Paß (SPD) als Kreiswahlleiter schlug am Donnerstag die komplette Neuzählung des gesamten Wahlkreises vor. Der Wahlausschuss soll an diesem Freitag darüber entscheiden.

Hessen:

Hier kommt einem Leser die offizielle Statistik der Ergebnisse merkwürdig vor. In einigen Wahllokalen, darunter welche mit über 900 Wählern, hat die AfD keine einzige Stimme erhalten.

Bremerhaven:

Im Stadtteil Wulsdorf sind 400 Wahlbenachrichtigungen einfach verschwunden. Die Fehlersuche hat noch keinen Erfolg gezeigt. Menschliches oder maschinelles Versagen, vielleicht wurden die Benachrichtigungen auch gar nicht erst gedruckt – das alles steht noch im Raum. Sascha Hoffmann, Logistikleiter von Citipost Nordsee sagte Radio Bremen, der Fall sei „merkwürdig und mysteriös“. 85.000 Wahlbenachrichtigungen seien ordnungsgemäß ausgeliefert worden. Die Benachrichtigung für genau einen Wahlbezirk fehlen allerdings. Erst als sich Bürger bei der Stadt gemeldet hatten, seien die fehlenden Karten gedruckt und später ausgeliefert worden.

Bremen:

In Bremen fehlten keine Karten, sondern es kamen 3.800 Karten an das Wahlamt zurück. Sie seien „unzustellbar“ gewesen, berichtet Radio Bremen im Vorfeld der Wahl. Die Bürger wurden aber aufgerufen, trotzdem zu wählen. Die Vorlage des Personalausweises war ausreichend.

Passau:

In Passau kam die AfD in drei Wahllokalen zunächst nur auf 0 Prozent. Die Passauer Neue Presse musste das Ergebnis am Dienstag berichtigen. Es habe sich um einen „Eingabefehler“ gehandelt. Fälschlicherweise seien der Marxistisch-Leninistischen-Partei Deutschlands zu viele Stimmen zugeordnet worden. Die AfD sei in den Wahllokalen Volksschule St. Nikola, im Gasthaus Sailerwöhr und in der städtischen Musikschule auf 9, 6 und 23 der Zweitstimmen gekommen, wie die Stadtverwaltung bekannt gab.

Duisburg:

Wahlhelfer in Duisburg hatten bei der Auszählung Schwierigkeiten. Viele Wahllokale waren unterbesetzt. Der Grund: 30 Wahlhelfer verließen ihren Posten in acht Wahlbezirken noch bevor die Stimmen ausgezählt waren. Die Ergebnisse sollten eigentlich um 22 Uhr vorliegen. Erst um 0.38 konnten diese dann bekannt gegeben werden.

Aus anderen Wahllokalen erhielten wir nur telefonische Hilferufe nach dem Motto: Hier löst sich gerade der Wahlvorstand auf, die Leute gehen einfach nach Hause“, sagt Wahlamtsleiter Burkhard Beyersdorff der WAZ. Um die Zählung trotzdem sicherzustellen, seien die Stimmzetteln zentral im Wahlamt Neudorf ausgezählt worden. Mit Hilfe eines Fahrdienstes seien die Unterlagen nach Neudorf gebracht worden. Grund für die Flucht der Wahlhelfer seien Streitereien über die Art und Weise der Auszählung gewesen, so Beyersdorff weiter.

Itzehoe (frühere Wahl): 

Ein ehemaliger Wahlhelfer berichtet den DWN von einem Vorkommnis bei einer der vergangenen Wahlen. Auf einem Stimmzettel sei ein Kreuz zwischen den beiden Kästchen des CDU- und des SPD-Kandidaten gemacht worden. Er habe verlangt, dass die Stimme als ungültig gewertet werde. Mit einem Anruf beim Rathaus sei festgelegt worden, das die Stimme der CDU zukommen sollte.

Briefwahl:

Bundesweit sind offenbar Briefwahlscheine verschwunden. Trotz Beantragung sind die Scheine in vielen Städten Deutschland gar nicht erst angekommen oder so spät, das vielen eine Wahl nicht mehr möglich war. Es handele sich um ein „bundesweites Problem“, schreibt Focus.

Ein Briefwahlschein wurde von einer Leserin am Montag vor der Wahl online beantragt. Dieser kam dann auch, jedoch erst am Samstag. Abgeschickt werden konnte der Breifwahlschein nun nicht mehr. Auch auf Nachfrage der Leserin bei den zuständigen Wahlleitern ergab, dass sie entweder hätte persönlich erscheinen müssen oder eben nicht mehr wählen könne.

Problematisch ist eine verloren gegangene Stimme eines Briefwählers vor allem, weil ihm die persönliche Stimmabgabe am Wahltag verweigert werden kann. Denn im Wahllokal werden sie bereits als Briefwähler verzeichnet.

Mehrfaches Wählen: 

Mehr als einmal wählen zu gehen, steht unter Strafe. Allerdings wird diese Straftat sehr einfach gemacht. Ein DWN-Leser macht die Probe: Er berichtete, er habe bei der Abgabe seiner Stimme seinen Personalausweis zeigen wollen, sei aber davon abgehalten worden. Um zu prüfen, ob das mehrmalige Wählen wirklich so einfach war, ging er mit einem Wahlschein einer Bekannten ins Wahllokal. Auch das funktionierte. Um sich nicht strafbar zu machen, erklärte er allerdings sofort, er habe doch den falschen Wahlschein, den seiner Schwester und wollte später wieder kommen. Die Antwort des Wahlhelfers: „Das macht doch nix, die kann ja ihre nehmen“.

Der Bundeswahlleiter erklärt dazu auf seiner Homepage:

„Das Gesetz verlangt nicht grundsätzlich, dass sich die Wählerinnen und Wähler ausweisen. Vielmehr haben sie ihre Wahlbenachrichtigungen abzugeben und nur für den Fall, dass die Wahlbenachrichtigung nicht vorgelegt werden kann, ist der Wahlvorstand berechtigt, zu verlangen, dass sich die Wählerin oder der Wähler über ihre bzw. seine Person ausweist.“

Andere Beobachtungen:

Ein DWN-Leserin berichtet, dass sie in einem Wahllokal die Zählung der Stimmen beobachtet habe. Bei der Zählung sei sehr schnell vorgegangen worden. Wahlzettel mit derselben Erst- und Zweitstimme wurden von dem Rest getrennt. Beim anschließenden Zählen seien diese Wahlzettel nicht noch einmal kontrolliert worden. Ein falsch sortierter Zettel sei ihr sogar selbst aufgefallen. Dieser wurde auf ihren Hinweis hin korrigiert.

Verwendung von Bleistiften bei der Wahl:

In sozialen Netzwerken kritisieren User und auch zahlreiche DWN-Leser beschwerten sich über die Verwendung von Bleistiften in Wahllokalen. Obwohl Bleistifte nicht dokumentenecht sind, ist das jedoch erlaubt. Der Bundeswahlleiter sagt dazu auf der Homepage:

„Gemäß § 50 Abs. 2 Bundeswahlordnung soll in der Wahlzelle ein Schreibstift bereitliegen. Als Schreibstifte gelten im Sinne des Wahlrechts Bleistifte (die nicht dokumentenecht sein müssen), Farbstifte, Kopierstifte, Tintenstifte, Kugelschreiber, Faserstifte, Filzstifte und dergleichen."


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