Deutschland

Alternative für Deutschland zur Bundestagswahl zugelassen

Der Bundeswahlausschuss hat insgesamt 18 „nicht etablierten“ Parteien den Antritt bei den Bundestagswahlen erlaubt. Darunter befinden sich auch die Alternative für Deutschland, die Violetten und die Partei der Vernunft.
04.07.2013 19:05
Lesezeit: 1 min

Die erste Hürde ist genommen. Die alternative für Deutschland erhielt am Donnerstag vom Bundeswahlausschuss die Genehmigung an der Bundestagswahl am 22. September teilzunehmen. Insgesamt tagt der Bundeswahlausschuss an zwei Tagen. Diesen Donnerstag erhielten insgesamt 18 Parteien das Ok des Ausschusses. Am Freitag werden weitere Parteien geprüft.

„Innerhalb von knapp fünf Monaten haben wir es geschafft die Partei zu gründen, in 16 Bundesländern Landesverbände zu bilden und Landeslisten aufzustellen. Nun sind wir auf dem besten Weg in Richtung Bundestag“, sagte Parteichef Bernd Lucke. Zuletzt sorgte die AfD für Aufsehen, weil der bayerische Landesverband bezüglich der Teilnahme an der Bundestagswahl ins Trudeln kam (hier).

Neben der AfD wurden beispielsweise auch Die Violetten, die Deutsche Konservative Partei, die Partei der Vernunft und die Deutsche Kommunistische Partei zur Wahl zugelassen. Als „nicht etablierte“ Parteien gelten daher folgende Parteien:

Die Violetten, Bayernpartei (BP), Deutsche Konservative Partei, Christliche Mitte – Für ein Deutschland nach Gottes Geboten (CM), Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung, Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei), Familien-Partei Deutschlands, Rentner Partei Deutschland, Die Republikaner (Rep), Bürgerbewegung pro Deutschland, Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), Bund für Gesamtdeutschland (BGD), Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo), Partei Bibeltreuer Christen (PBC), Alternative für Deutschland (AfD), Deutsche Kommunistische Partei (DKP), Partei der Vernunft, Feministische Partei Die Frauen.

„In Fällen, in denen der Bundeswahlausschuss einer Vereinigung die Parteieigenschaft nicht zuerkannt hat, kann diese als sogenannte ‚Wählergruppe‘ mit eigenen Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen an den Wahlen teilnehmen“, heißt es in der Mitteilung des Wahlausschusses. Landeslisten können diese aber nicht aufstellen.

Als „etablierte Parteien“ erkannte der Wahlausschuss die CDU, CSU, SPD, FDP, Die Linke, Die Grünen, die Piratenpartei, die NPD und die Freien Wähler an.

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