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Günstiger Strom für Unternehmen: EU eröffnet Verfahren gegen Deutschland

Lesezeit: 1 min
06.03.2013 11:38
Die EU-Kommission macht mobil gegen Deutschland: Sie sieht in den günstigen Strompreise für Unternehmen eine verbotene Subvention. Der deutschen Wirtschaft drohen Mehrkosten von 300 Millionen Euro jährlich.
Günstiger Strom für Unternehmen: EU eröffnet Verfahren gegen Deutschland

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Deutschland gerät zunehmend ins Visier der EU-Kommission. Diesmal geht es um die Befreiung von Unternehmen von den Netzentgelten mit denen die Unternehmen allein in diesem Jahr bis zu 300 Millionen Euro sparen werden. Die EU-Kommission betrachtet diese Befreiung jedoch als staatliche Beihilfe. Am Mittwoch will die EU nun ein Beihilfeverfahren eröffnen, wie das Handelsblatt aus Regierungskreisen erfuhr.

Bisher wurden von der Bundesnetzagentur 202 Anträge auf Befreiung von Netzentgelten genehmigt. Seit 2002 werden diese bundesweit auf Unternehmen und Verbraucher umgelegt. Neben der EU-Kommission wollen auch fünf regionale und überregionale Netzbetreiber gegen diese Befreiung vorgehen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf will am Mittwoch mit den Verhandlungen dazu beginnen.

Neben dem Beihilfeverfahren droht Deutschland von Seiten der EU auch ein Verfahren wegen Verletzung von EU-Recht bezüglich der Nicht-Einhaltung der stickstoffdioxid-Grenzwerte in 33 von 57 deutschen Städten (hier). Aber auch aufgrund der noch immer zu hohen Entgelte, die deutsche Netzbetreiber für Anrufzustellungen verlangen, ist die deutsche Bundesnetzagentur von der EU-Kommission getadelt worden (mehr hier).


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