IWF-Chefin Christine Lagarde ist in der Tapie-Affäre aus ihrer Zeit als französische Finanzministerin einem formellen Ermittlungsverfahren vorerst entgangen. Nach einer Gerichtsanhörung in Paris sagte Lagarde, sie sei zu einer „Zeugin mit Rechtsbeistand“ ernannt worden. Sie habe stets „im Interesse des Staates und im Einklang mit dem Gesetz“ gehandelt, zitiert n-tv die IWF-Chefin.
In der Affäre geht es um umstrittene staatliche Entschädigungs-Zahlungen an den Geschäftsmann Bernard Tapie. Dieser hatte nach dem Verkauf des deutschen Sportartikelherstellers Adidas im Jahr 1993 gegen die damalige Staatsbank Crédit Lyonnais geklagt. Im Juli 2008 sprach ihm ein Schiedsgericht eine Entschädigung von insgesamt 403 Millionen Euro zu.
Doch dieses Verfahren vor einem Schiedsgericht hätte Lagarde nicht zulassen dürfen, so der Vorwurf. Experten hatten ihr sogar dazu geraten, Widerspruch gegen den Schiedsspruch einzulegen. Pikant an der Sache ist, dass Tapie ein Freund des damaligen Präsidenten Nicolas Sarkozy war, der diese Woche ebenfalls vor Gericht erscheinen musste. Der Verdacht besteht, Sarkozy und Lagarde könnten dem Geschäftsmann Tapie zu der Millionen-Entschädigung verholfen haben.
Die Ermittlungen gegen Lagarde wegen Beihilfe zur Fälschung und Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Gelder laufen bereits seit August 2011. Im März wurde Lagardes Wohnung in Paris durchsucht (hier).
Ihr rechtlicher Status der „Zeugin mit Rechtsbeistand“ schließt nicht aus, dass zu einem späteren Zeitpunkt doch noch ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet wird. Denn dieser Zustand ist kein Freibrief. Er ist ein Zwitter eines Kronzeugen und eines Beschuldigten. Das Gericht - und nur dieses - kann jederzeit entscheiden, weitere Schritte gegen Lagarde zu unternehmen. Zunächst dürften die Richter indes darauf aus sein, möglichst viele pikante Details in Erfahrung zu bringen.
Der IWF ließ verlauten, dass Lagarde selbstverständlich das volle Vertrauen genieße.