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Urteil ohne Folgen. Am Dienstag hat der Verfassungsgerichtshof in Münster das Haushaltsgesetz 2011 der rot-grünen Landesregierung für verfassungswidrig erklärt. Die Neuverschuldung im Haushalt sei höher angelegt worden, als die Investitionen, so die Begründung. Dies verstoße gegen die kreditgrenze nach Art. 83 Satz 2 der Landesverfassung NRW, so das Gericht. Die „Regelverschuldungsgrenze dürfe grundsätzlich nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abgewichen werden“, erklärte das Gericht in seinem Urteil. Eine derartige konjunkturelle Ausnahmesituation habe die Landesregierung aber nicht vorgelegt. Ganz im Gegenteil, die Landesregierung sei sogar im Haushaltsentwurf 2011 von einem „kräftigen Wirtschaftswachstum und Steuereinnahmen in Höhe von gut 40 Mrd. Euro“ ausgegangen.
„Die Landesregierung wird das Urteil nun genau analysieren und die Hinweise für die künftige Aufstellung der Landeshaushalte berücksichtigen“, teilte Finanzminister Norbert Walter-Borjans in einer Presseerklärung mit. Man sei aber damals der Auffassung gewesen, es sei besser sich diese Neuaufnahme der Kredite offen zu lassen, weil „abrupte Kürzungen Gefahren für die Wirtschaftliche Stabilität“ gefürchtet wurde. Und dank der hohen Einnahmen und geringeren Ausgaben habe man ja letztlich die Regelgrenze um 900 Millionen Euro unterschritten, so Walter-Borjans.