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Handelskrieg: Online-Shopping wird künftig teurer

Lesezeit: 1 min
10.05.2013 00:52
Produkte, die online gekauft werden, sollen künftig in den Ländern des Einkaufs besteuert werden. Die USA haben eben ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. In Deutschland läuft die Diskussion in dieselbe Richtung. Am Ende wird Online-Shopping für die Kunden teurer.
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Das Online-Shopping über die Ländergrenzen hinweg ist bisher weitgehend von der Mehrwertsteuer befreit. Doch immer mehr wollen die Staaten Steuern aus diesen Geschäften eintreiben. Der Preisvorteil der Online-Shops droht wegzufallen.

Bisher wird in den USA beim Shopping im Internet keine Mehrwertsteuer eingezogen, wenn der Käufer in einem anderen Bundesstaat lebt als der Online-Shop. In diesem Fall ist der Käufer dafür verantwortlich, die Steuer selbständig an seinen Bundesstaat zu überweisen.

Doch da der Aufwand groß ist, haben die Bundesstaaten bisher nur bei teureren Produkten, etwa bei Autos, die Steuer tatsächlich eingetrieben. Das ändert sich nun, berichtet nolo.com. So hat der Bundesstaat New York vorgeschrieben, dass die Bürger auf der Einkommenssteuer-Erklärung angeben müssen, wie viel sie im Internet aus anderen Bundesstaaten einkaufen.

Die Änderung der Besteuerung beim Online-Handel ist ein Beleg dafür, dass die Idee einer grenzenlosen Weltwirtschaft zum Vorteil der Kunden zu Grabe getragen wird: Weil alle Staaten weltweit verschuldet sind, ist ein regelrechter Handelskrieg darüber entbrannt, welcher Staat beim Einkauf der Kunden im Internet mitnaschen darf.

Dieser Krieg wird sich auch auf die Preise beim Online-Shopping in Deutschland auswirken.

Und zwar nicht zum Vorteil der Kunden.

Lorenz Jarass, Sachverständiger für den Finanzausschuss des Bundestages, fordert auch eine entsprechende Änderung des deutschen Steuersystems. Was die Unternehmen in Deutschland erwirtschaften, solle auch in Deutschland besteuert werden. Dem DLF sagte er:

Und das heißt eben bei den Unternehmen, dass nicht nur die ausgewiesenen Gewinne besteuert werden, (…) sondern vor allen Dingen auch die in Deutschland erwirtschafteten Kapitalentgelte in Form von ausbezahlten Schuldzinsen und ausbezahlten Lizenzgebühren. Denn die bleiben in Deutschland heute weitestgehend steuerfrei.

Wenn etwa Amazon aus dem Ausland Lizenzgebühren einnimmt, dann zahlt das Unternehmen darauf in Deutschland keine Steuern. Dabei findet die Wertschöpfung in Deutschland statt. Jarass kritisiert, dass dem deutschen Fiskus Einnahmen verloren gingen, wenn internationale Unternehmen einen Teil ihres Kapitals in Niedrigsteuerländer transferieren. Er sagt:

Wir selber füttern die Steueroasen mit unserem verfehlten Unternehmensbesteuerungskonzept. Wenn wir alles, was in Deutschland erwirtschaftet worden ist, auch in Deutschland besteuern, dann werden dadurch automatisch die Steueroasen ausgetrocknet.

Jarass fordert daher, dass bei der Gewerbesteuer ausbezahlte Lizenzgebühren nicht mehr als Kosten geltend gemacht werden können. Stattdessen sollten die Unternehmen die entsprechende Gewerbesteuer in voller Höhe zahlen. Die größere steuerliche Belastung von Unternehmen wie Amazon würde an die Kunden weitergegeben. Das günstige grenzenlose Einkaufen wäre vorbei.


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