Politik

Steuer-CDs: Schweizer Gericht verurteilt ehemaligen deutschen Banker

In der Affäre um den Kauf von Steuer-CDs urteilte heute ein Schweizer Gericht über das Schicksal eines deutschen IT-Fachmanns. Der 54-Jährige hat 2.700 Datensätze von deutschen und niederländischen Bankkunden an die Steuerbehörden im jeweiligen Land weitergeleitet – und dafür über eine Million Euro kassiert. Er muss bis zu drei Jahre in Haft. Deutsche Fiskus bleibt unbehelligt.
22.08.2013 15:45
Lesezeit: 1 min

Ein deutscher Informatiker muss in der Schweiz bis zu drei Jahre ins Gefängnis, berichtet die NZZ. Er hatte als Mitarbeiter der Bank Julius Bär in Zürich die Daten von 2.700 deutschen und niederländischen Bankkunden gestohlen.

Anschließend verkaufte er die Daten an die Steuerbehörden dieser Länder. Für die Steuer-CD kassierte er im Frühjahr 2012 über 1,1 Millionen Euro vom Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Die deutschen Steuerbehörden kauften die gestohlenen Daten, weil sie vermuteten, das in der Schweiz liegende Vermögen nachträglich besteuern zu können. Ein pensionierter Finanzbeamter signalisierte ihm, dass er seine Schulden durch den Diebstahl abtragen könne. Der Fiskus profitierte davon, dass ein Bürger in seinem Dienst zum Kriminellen wurde (mehr hier).

Von den 1,1 Millionen Euro, die für die Steuer-CDs bezahlt wurden, gingen 200.000 Euro an den Steuerfahnder, der den Deal vermittelt hat.

Einen Großteil des Geldes verwendete der Verurteilte dazu, seine eigenen Steuerschulden beim deutschen Fiskus zu begleichen – etwa 680.000 Euro. Der jahrelange Druck des deutschen Fiskus sei das Motiv für seine Strafhandlung gewesen, sagte der Verurteilte.

Der Prozess wurde verkürzt, weil sich der Angeklagte geständig zeigt. Der Deal ist im Sommer des vergangenen Jahres aufgeflogen. Der Deutsche wurde unter anderem in den Anklagepunkten Verletzung des Bankgeheimnisses schuldig gesprochen.

Von den drei Jahren Gefängnisstrafe, die die schweizerische Bundesanwaltschaft mit dem Angeklagten ausgehandelt hat, wird die Hälfte zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte befindet sich bereits im Strafvollzug. Das private Vermögen des Mannes wurde konfisziert. Die Schweizerische Eidgenossenschaft verhängte zusätzlich eine Ersatzforderung von 740.000 Euro

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