Die Amerikaner haben eine kleine Symbol-Geste geliefert: Das massenhafte Sammeln der Telefondaten von US-Bürgern durch den Geheimdienst NSA ist nach Einschätzung eines US-Gerichts vermutlich verfassungswidrig. Bundesbezirksrichter Richard Leon aus Washington kann den Wert des NSA-Programms bei der Abwehr von Anschlägen nicht erkennen.
Doch die Entscheidung des Gerichts ist rechtlich unerheblich: Nur der Supreme Court, der Oberste Gerichtshof, kann eine entgültige Entscheidung treffen, die für die NSA auch bindend ist und daher etwas verändern kann. Im komplexen amerikanischen Justiz-System kann eine solche Entscheidung ewig dauern. Bis es soweit ist, können andere Urteile anders ausfallen.
Bis eine solche Entscheidung getroffen ist, hat Angela Merkel vermutlich schon dreimal das Handy gewechselt (hier).
Offiziell haben die Amerikaner abgelehnt, einen Anti-Spionage Vertrag mit Deutschland zu schließen. Dies könnte ein Präzendenzfall für andere Staaten werden (hier).
Und daher will die US-Administration auch keinen Anti-Spionage Vertrag mit der eigenen Bevölkerung.
Allerdings wird die Obama-Administration den Imageverlust der NSA nutzen, um im Zuge des notwendigen Sparkurses bei der NSA Stellen zu streichen. Ein Streik der Schlapphüte kann nicht auf die Unterstützung der Amerikaner zählen.
Das Programm der NSA sei vermutlich illegal, erklärte Richter Leon. Es verstoße gegen den verfassungsmäßigen Schutz vor unverhältnismäßigen Durchsuchungen. Zudem habe die Regierung nicht auf einen einzigen Fall verweisen können, in dem ein bevorstehender Terror-Angriff durch die Datensammlung verhindert worden wäre. Leon setzte sein Urteil mit dem Hinweis auf einen zu erwartenden Einspruch der Regierung von Präsident Barack Obama zunächst aus.
Ein Sprecher des Justizministeriums verteidigte dagegen das NSA-Programm als verfassungsgemäß. Andere Richter hätten dies zuvor so erklärt.
Ein US-Geheimgericht hat die millionenfache Speicherung sogenannter Meta-Daten über die Telefongespräche amerikanischer Staatsbürger für zulässig erklärt – zum Beispiel die gewählten Nummern oder die Dauer der Gespräche. US-Behörden haben versichert, dass der eigentliche Inhalt der Telefonate nicht erfasst wurde.