Deutschland

Freilassung Gustl Mollath: Die Erklärung des Gerichts im Wortlaut

Lesezeit: 3 min
06.08.2013 12:52
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg hat sich für eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Gustl Mollath entschieden. Hier die Mitteilung des Gerichts im Wortlaut.
Freilassung Gustl Mollath: Die Erklärung des Gerichts im Wortlaut

Mehr zum Thema:  
Justiz >
Benachrichtigung über neue Artikel:  
Justiz  

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg hat sich für eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Gustl Mollath entschieden. Hier die Mitteilung des Gerichts im Wortlaut:

Oberlandesgericht Nürnberg ordnet in der Sache Mollath die Wiederaufnahme des Verfahrens an

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg hat heute die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Gustl Mollath beschlossen. Als Konsequenz dieser Entscheidung hat der Vorsitzende des Senats verfügt, dass Herr Mollath unverzüglichaus der Unterbringung zu entlassen ist.

Die Entscheidung des Senats

Mit seinem heutigen Beschluss hob der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg vom 24. Juli 2013 auf, mit der die Wiederaufnahmeanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung als unzulässig verworfenworden waren. Gleichzeitig ordnete der Senat die Erneuerung der Hauptverhandlung an und verwies das Verfahren zur Durchführung der neuen Hauptverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Regensburg.

Der Senat stützt seine Entscheidung auf § 359 Nummer 1 der Strafprozessordnung (StPO). Danach ist die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens zulässig, wenn eine in der Hauptverhandlung zu Ungunsten des Verurteilten vorgebrachteUrkunde "unecht" ist. Unecht ist eine Urkunde dann, wenn sie auf einen Aussteller hinweist, von dem die Erklärung tatsächlich nicht stammt.

Als solche im juristischen Sinne "unechte Urkunde" wertet der Senat ein ärztliches Attest vom 3. Juni 2006. Dieses Attest wurde zwar von einem approbierten Arzt verfasst und ausgestellt, der zudem die zugrunde liegende Untersuchung persönlich durchgeführt hatte. Das Attest selbst nennt aber nur den Namen der Praxisinhaberin, so dass der Eindruck entstand, diese gebe ihre eigenen Feststellungen wieder. Durch übermäßige Vergrößerung der Urkunde könne zwar festgestellt werden, dass der Unterschrift ein Vertretungshinweis ("i.V.") beigefügt war. Auf dem Attest in Originalgröße sei dieser Zusatz aber weder für den Senat noch – soweit ersichtlich – für die Verfahrensbeteiligten im Ausgangsverfahren erkennbar gewesen.

Zwar ist es in verschiedenen Rechtsbereichen zulässig, dass der Vertreter eine von ihm ausgestellte Urkunde sogar mit dem Namen des Vertretenen unterschreibt, wenn dieser damit einverstanden ist. Dann muss nicht einmal auf die Vertretung hingewiesen werden. Anders sei dies – so der Senat –, wo nicht geschäftliche Erklärungen abgegeben werden, sondern jemand seine höchstpersönlichen Wahrnehmungen wiedergibt. Bei solchen Erklärungen könne es keine zulässige Stellvertretung geben. So liege der Fall hier. Das Attest sei daher im Sinne des § 359 Nr. 1 StPO "unecht".

Wegen der Bedeutung des Attests für die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung sei eine Auswirkung dieses Umstandes auf die Ausgangsentscheidung nicht auszuschließen.

Da schon dieser Wiederaufnahmegrund durchgreift, kam es auf andere in den Wiederaufnahmeanträgen genannte Gesichtspunkte nicht mehr an.

Der bisherige Verfahrensverlauf

Mit Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8.8.2006 wurde Herr Mollath, dem u.a. gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung mit Körperverletzung und Sachbeschädigungen zur Last gelegen hatten, zwar wegen nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit freigesprochen. Jedoch ordnete das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil es ihn – gestützt auf ein Sachverständigengutachten – aufgrund einer psychischen Erkrankung für gefährlich hielt.

Die hiergegen eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil war damit rechtskräftig und wurde zuletzt im Bezirkskrankenhaus Bayreuth vollstreckt.

Im Februar bzw. März 2013 beantragten ein neuer Verteidiger des Untergebrachten und die Staatsanwaltschaft Regensburg bei dem hierfür zuständigen Landgericht Regensburg die Wiederaufnahme des Verfahrens. Eine zweite Verteidigerin schloss sich diesen Anträgen im Juli 2013 an.

Mit Beschluss vom 24. Juli 2013 wurden die Wiederaufnahmeanträge der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft von der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg als unzulässig verworfen. Hiergegen legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger Beschwerde ein.

Die Rechtsfolgen

Mit der Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens ist die Rechtskraft des Urteils aus dem Jahr 2006 entfallen und damit auch die Grundlage der Vollstreckung. Infolgedessen war der Untergebrachte unverzüglich zu entlassen.

Im Rahmen der erneuerten Hauptverhandlung wird nunmehr eine andere Kammer des Landgerichts Regensburg neu über die damaligen Anklagevorwürfe zu entscheiden haben. Sollten sich diese bestätigen, wäre auch zu prüfen, ob die seinerzeit angenommene Gefährlichkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung tatsächlich besteht.

(Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 6.8.2013, 1 Ws 354/13 WA)

§ 359 Nr. 1 StPO im Wortlaut:

"Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,

1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;

2. …"

Dr. Michael Hammer

Richter am Oberlandesgericht

Justizpressesprecher

Inhalt wird nicht angezeigt, da Sie keine externen Cookies akzeptiert haben. Ändern..


Mehr zum Thema:  
Justiz >

OGLAS
DWN
Ratgeber
Ratgeber Auf die Zukunft setzen: Energie professionell managen

Die aktuelle Energiekrise bewegt deutsche Unternehmen. Angesichts steigender Energiepreise macht sich Verunsicherung breit. Gleichzeitig...

DWN
Politik
Politik Russland stationiert Atomraketen in Weißrussland

Russland weitet seine nuklearen Kapazitäten auf das Territorium des Nachbarlands aus.

DWN
Politik
Politik Landesweite Massenproteste in Israel gegen Justizumbau

In Israel spitzen sich die Massendemonstrationen gegen die geplante Justizreform zu.

DWN
Politik
Politik Regierungskrise? Koalitionsausschuss ohne Ergebnisse vertagt

Innerhalb der Regierungskoalition herrschen Spannungen, die auch nach 20 Stunden Verhandlungen nicht gelöst wurden.

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft China und Saudi-Arabien intensivieren Energie-Kooperation

Der saudische Aramco-Konzern baut in China große Anlagen auf. Die Beziehung zu China sei strategischer Natur, so CEO Nasser.

DWN
Politik
Politik Volksentscheid: Berliner lehnen schärfere Klima-Vorgaben ab

Berlin setzt sich vorerst keine ehrgeizigeren Klimaziele: Ein entsprechender Volksentscheid am Sonntag scheiterte.

DWN
Finanzen
Finanzen Wie die Schweiz die Rettung der Credit Suisse erpresste

Die Schweizer Behörden haben brutalen Druck auf Credit Suisse und UBS ausgeübt. Denn noch vor Marktöffnung sollte eine Lösung gefunden...

DWN
Finanzen
Finanzen Orientierung in historisch volatilen Märkten

In volatilen Märkten kann man sehr viel Geld verdienen, aber auch verlieren. Die Zeit des passiven Investierens ist vorbei, meint...

DWN
Politik
Politik Habeck will bestimmte Exporte nach China verbieten

Der grüne Wirtschaftsminister greift zunehmend in die freie Wirtschaft ein - auf Basis politischer Überlegungen.