Die anfallenden Mehrkosten für Stuttgart 21 haben in den vergangenen Wochen für heftige Diskussionen zwischen Bund, Land und Bahn AG gesorgt (hier). Nun scheint sich jedoch eine Lösung abzuzeichnen, die wieder einmal den deutschen Steuerzahler in die Pflicht nimmt – wie so oft bei den völlig fehlgeplanten Großbaustellen in Deutschland (mehr hier).
So erwägt die Bundesregierung derzeit, den Aufsichtsrat der Bahn AG von der Haftung für die geschätzten Mehrkosten in Höhe von 2,3 Milliarden Euro zu entbinden. Es gebe in der Regierung „Tendenzen dafür“, zitieren die Stuttgarter Nachrichten den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses im Bundestag, Anton Hofreiter (Grüne). „Der Bund würde dann die Mehrkosten übernehmen“. Seiner Meinung nach wäre dies jedoch die „endgültige Bankrotterklärung“ für Stuttgart 21.
Hofreiter zufolge bedürfe es diesbezüglich aber zumindest eine Abstimmung mit dem Haushaltsausschuss, „denn der Tiefbahnhof in Stuttgart wäre dann Teil des Bundesverkehrswegeplans“. Und letzterer mache eine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse bei einer Mitfinanzierung des Bundes nötig. Bei Stuttgart 21 könnte es jedoch durchaus schwierig sein, zu zeigen, dass der Nutzen die Kosten überwiege. Das aber schreibt die Haushaltsordnung für eine derartige Finanzierung vor. Wenn Stuttgart 21 unter diesen Umständen noch eine Chance haben soll, müsste der Bund die Haushaltsordnung weit dehnen, so Hofreiter. Zumal weder Bund noch das Land Baden-Württemberg wissen, wie viele Kosten noch im Laufe des Baus zutage treten werden (hier).