Die EU will Großbanken ab 2020 den Eigenhandel verbieten. 29 Geldhäuser werden von der Trennbankenregel erfasst. Diese würde Handelsgeschäfte verbieten, die nicht in direktem Zusammenhang mit Kunden stehen. Kleinere Geldhäuser dürfen demnach weiterhin Eigenhandel betreiben und müssen keine organisatorischen Änderungen vornehmen. Das berichtet die SZ auf Berufung auf einen Entwurf der EU-Kommission.
In den USA sind ab Mitte 2015 Einschränkungen beim Eigenhandel vorgesehen. Die Geschäfte kamen in der Finanzkrise in Verruf. Einige große Institute haben bereits Eigenhandels-Abteilungen geschlossen, darunter die Deutsche Bank.
Aus dem Entwurf der EU-Kommission geht demzufolge auch hervor, dass künftig die Bankenaufsicht darüber entscheiden soll, ob weiterhin erlaubte Handelsgeschäfte in eine separate Einheit ausgegliedert werden müssen. Das solle jedoch nur passieren, wenn die Aufsicht diese Geschäfte als eine Gefahr für die Finanzstabilität identifiziert. Für die Spitzeninstitute der Genossenschaftsbanken und der Sparkassen gelten weitere Ausnahmen.
In Kraft treten soll das Gesetz erst im März 2020. Zuvor müssen noch das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten dem Entwurf zustimmen. Nach derzeitiger Planung will die Kommission den Entwurf im Januar vorstellen.
An der Wall Street können Investmentbanken noch bis Mitte 2015 auf eigene Rechnung handeln. Die lange umstrittenen Regeln für eine scharfe Begrenzung des riskanten Eigenhandels der Institute in den USA sollen im Juli eingeführt werden. Mit der sogenannten Volcker-Regel wird der Eigenhandel der Banken massiv begrenzt und den Geldhäusern ein Engagement in Hedgefonds und Private-Equity-Fonds verboten (mehr hier).